Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn
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Auf dieser Seite werden verschiedene Vorgänge der Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn ausführlicher beschrieben.
Die Vorgänge haben sich so oder so ähnlich abgespielt. Die Örtlichkeiten wurden geändert.
Hier wird aufgezeigt, wie ausführlich eine Bp-Meldung, eine Anzeige oder sonst. Berichte bei der Bahnpolizei abgefasst wurden.
Die Vorfallsbeschreibungen wurden mir aufgrund eines Aufrufs in meiner Homepage zugesandt und zum Teil von ehem. Bpb erzählt.
Die Namen und Daten wurden frei erfunden bzw. geändert






Greiner wurde von der Bahnpolizei nach Hause gebracht, da seine Wohnung in der Nähe des Bahnhofes war.
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Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
gem. § 315 StGB
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
gem. § 304 StGB

Am Freitag, den 21.09.1983, um 19.25 Uhr, verständigte der Fahrdienstleiter des Bahnhofes Weichering, Stanislaus (BOS), die Bahnpolizei Ingolstadt, dass das Einfahrsignal, sowie das Ausfahrsignal aus Richtung Rohrenfeld gestört sei.
Diese Wahrnehmung machte der Lokführer des Eilzuges 5643 gegen 19.18 Uhr und teilte dies dem Fahrdienstleiter mit.
Nach dem Eintreffen der Bahnpolizei am Tatort gegen 19.35 Uhr wurden folgende Beschädigungen festgestellt: Die Nachtsignal-
beleuchtung war heruntergekurbelt, und die orange Signalscheibe vermutlich durch Steinwürfe zerstört. Ebenso war am Ausfahrsignal eine orange Signalscheibe zertrümmert. Spuren, welche auf den oder die Täter hinweisen, konnten nicht festgestellt werden. Eine Betriebsstörung trat nicht auf. Die Beschädigungen an den Signalen wurden um 20.30 Uhr durch die Signalmeisterei Ingolstadt behoben.
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Tödlicher Unfall auf Bahngebiet

Am Montag, den 09.03.1973, gegen 06.40 Uhr, wurde die Bahnpolizei.............vom Aufsichtsbeamten des Bahnhofes............verständigt, daß sich bei Bahn-km 78,0 der Strecke...............bis...................ein tödlicher Unfall im Gleisbereich ereignet hat. Die Bahnpolizei....................fuhr mit dem Einsatzfahrzeug sofort zum angegebenen Unfallort, wo sie um 06.59 Uhr eintraf. Bei dem Eintreffen der Bp am Unfallort war der Körper des Toten  bereits von seinen Arbeitskollegen aus dem Gleis entfernt und am westlichen Schotterbett abgelegt worden. Nach Fertigen von Tatortfotos von der Unfallstelle wurden durch die Bahnpolizei die restlichen Leichenteile und verschiedene Gegenstände des Toten aus dem Gleis entfernt.
 
Ermittlungen ergaben, dass in der Nacht vom 08.03.1973 auf 09.03.1973 von Arbeitern der Baufirma................, bei Bahn-km 78,0 am Gleis________-_________eine Weiche zum Umspannwerk der Fa. ................verlegt wurde. Die Aufsicht bei den Gleisbauarbeiten hatte der tödlich verunglückte K.
Um 06.19 Uhr gab der Sipo der DB an dieser Baustelle Achtungssignale, um die Arbeiter der Baufirma..............zum Verlassen des Gleises ........aufzufordern. Sämtliche Arbeiter der Baufirma..........kamen dieser Aufforderung, einschließlich der aufsichtsführende K. nach.
Um 06.21 Uhr betrat K. entgegen den Sicherheitsvorschriften das Gleis und wurde von der einzelfahrenden Lok (Lz 99 328) mit der E-Lok 194 158-2 erfasst und getötet. Obwohl K. von den Kollegen auf ein Zug hingewiesen wurde, betrat er das Gleis. Zum Unfallzeitpunkt herrschte Nebel und die Sichtweite betrug ca. 50 Meter.
Um 07.05 Uhr erschien die KPI..................um den Unfall aufzunehmen und die weiteren Ermittlungen einzuleiten.
Die Angehörigenverständigung über das Ableben übernimmt die KPI.
Der Bp-Einsatz dauerte von 06.40 Uhr bis 10.00 Uhr. Mit dem Dienst-Kfz der Bahnpolizei..............mit amtlichen Kennzeichen: DB 50-858 wurden 68 km gefahren. Im Einsatz waren 2 Bp-Beamte.

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Begriffserklärung: Lz= Lokzug (Lok ohne Zug) einzelfahrende Lokomotive
Baureihe 194= die legendäre Elektrolokomotive -deutsches Krokodil)
                           schwere Güterzuglok- mit 6 Achsen-
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Erteilen eines schriftlichen Bahnhofverbotes
Am Freitag, den 12.05.1981, um 21.30 Uhr, verständigte die Bedienung der Bahnhofsgaststätte (Frau Müller) den Bahnpolizeiposten Garmisch-Partenkirchen, daß ein angetrunkener Gast ein Glas an die Wand warf und dies zu einer Schlägerei führte.
BOS im Bp-Dienst Brettschneider und BS im Bp-Dienst Lenz begaben sich sofort in die Bf-Gaststätte und trennten die Raufbolde. (Siehe auch Bp-Meldung I/...../81). Da die beiden so stark angetrunken waren, wurde von einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld abgesehen.
Da der Aufenthalt solcher Personen am Bahnhof unter keinen Umständen geduldet und den Reisenden nicht zugemutet werden kann, wurde den beiden ein schriftliches Bahnhofsverbot auf die Dauer von einem halben Jahr, (das ist bis zum 11.11.1981) ausgehändigt.
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Straßenverkehrsunfall am Bahnübergang
Am Mittwoch, den 06.12.1976, um 22.58 Uhr, verständigte die Landespolizeiispektion X, den Bahnpolizeiposten X, daß sich beim Schrankenposten 22, der Strecke .......................-........................, ein Verkehrsunfall ereignet habe. Um 23.09 Uhr trafen der BHS im Bp-Dienst Falkenburger und der BOS im Bp-Dienst Binder am Unfallort ein.
Ermittlungen ergaben: Wegen überhöhter Geschwindigkeit wurde der aus Richtung .....................kommende Pkw aus der Linkskurve getragen.
Dabei wurde das Andreaskreuz, sowie ein angrenzendes Zaunfeld total beschädigt. Ferner wurde eine Zaunsäule aus dem Beton gerissen.
Der Betrieb der Deutschen Bundesbahn wurde durch diesen Unfall nicht behindert. Der Fahrer und der Beifahrer des Unfallfahrzeuges erlitten keinerlei Verletzungen. Die Höhe des Schadens konnte noch nicht festgestellt werden. Das amtliche Kennzeichen des Unfallfahrzeuges lautet:
________________. Die weitere Bearbeitung des Unfalls erfolgt über die LPI....................  .
Der Einsatz der Bahnpolizei X dauerte von 23.00 uhr bis 24.00 Uhr.
Mit dem Dienst-Kfz der Bahnpolizei ..............wurden 15 km gefahren.
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Hausfriedensbruch
gem. § 123 StGB
Am Dienstag, den 15.09.1984, um 00.05 Uhr, wurde bei der Kontrolle von abgestellten Zuggarnituren im Bahnhof Ingolstadt Hbf eine schlafende Person angetroffen. Der Zug stand am Gleis 1 bereit.Da die angetroffene Person keinerlei Ausweispapiere bei sich hatte, wurde er gebeten mit zum Bp-Posten mit zu kommen.Dieser Aufforderung kam der Besch. H im ersten Moment nicht nach. Erst nach Androhung, ihn mit Zwang aus dem Zug rauszuholen, richtete er sich langsam auf und folgte der bahnpolizeilichen Weisung. Im Dienstraum wurde er über die PI Ingolstadt telefonisch überprüft. Die Überprüfung verlief positiv. H. war zur AE (Aufenthaltsermittlung) ausgeschrieben.
Außerdem wurde festgestellt, daß der Beschuldigte H. bereits im Besitz eines Bahnhofverbotes ist, nämlich bis zum 11.04.1985.
H. wird wegen Verstoßes des § 123 StGB Hausfriedensbruch angezeigt.
Nach Erstellung der Strafanzeige wurde der Beschuldigte der PI Ingolstadt zur weiteren Veranlassung übergeben.

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Bahndammbrand

Am Dienstag, den 27.04.1982, gegen 12.33 Uhr, verständigte der diensthabende Fahrdienstleiter des Bahnhofes Pfaffenhofen,
(...............BOS), Dienststelle....................., telefonisch die Bahnpolizei Ingolstadt, dass ihm der Schrankenwärter des Schrankenpostens 1 (im Bahnhof Pfaffenhofen) mitteilte, bei Bahn-km 48,800 brenne die Bahnböschung.

Da die ersten Ermittlungen ergaben, dass das Feuer schnell um sich greift, wurde der Fahrdienstleiter von der Bahnpolizei beauftragt, die örtliche Freiwillige Feuerwehr Pfaffenhofen zu verständigen.

Beim Eintreffen der Bahnpolizei Ingolstadt am Brandort gegen 13.05 Uhr wurde festgestellt, dass der Bahndamm von Bahn-km 48,810 bis 48,950 brannte. Die Brandfläche zog sich auf einer Breite von ca. 20 - 40 Meter rechts am Bahndamm und in den angrenzenden Wiesen der Strecke München - Ingolstadt entlang.
Die Zeit, in der der Brand ausbrach, dürfte den Ermittlungen zufolge zwischen 12.25 Uhr und 12.30 Uhr liegen, da der Schrankenwärter des Schrankenpostens 1, für den bei ihm zu o.g. Zeit vorbeifahrenden Zug die Strecke beobachtete. Dabei entdeckte er den Bahndammbrand und meldete dies sofort dem Fahrdienstleiter .............  .
Die Freiwillige Feuerwehr Pfaffenhofen traf gegen 12.40 Uhr am Brandort ein. Nach Beendigung der Löscharbeiten um 13.25 Uhr rückte die Feuerwehr ab.
Da nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, ob der Brand erneut auflodern werde - es herrschte starker Wind - , wurde von der Bahnpolizei aus Sicherheitsgründen der Bahndamm überwacht. An verschiedenen Stellen begann das Feuer wieder zu brennen, welches von der Bp gelöscht wurde.
Durch den Bahndammbrand wurde der Zugverkehr nicht beeinträchtigt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden.

Der Bahnpolizeieinsatz dauerte von 12.33 Uhr bis 16.10 Uhr.
Mit dem Einsatz-Kfz der Bp Ingolstadt DB 53-830 wurden dabei 64 Kilometer zurückgelegt.
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Leistungserschleichung gem. § 265 a StGB

Am 01.01.1986, um 00.50 Uhr, übergab der Zugführer des IC 628 (Zuglauf : München - Düsseldorf) der Bahnpolizei Köln Hbf eine Person, die nach Angaben des Zugbegleiters ..............., ohne Fahrkarte von München Hbf nach Köln mitfuhr. Der Beschuldigte versteckte sich entweder mal auf der Toilette oder in einem leerstehenden Abteil unterm Sitz. Der Beschuldigte........schuldet der Deutschen Bundesbahn lt. beigefügter Nachlösung gem. § 12 (2) EVO (Eisenbahn-Verkehrsordnung), 228.- DM.
R. verfügt nicht über Zahlungsmittel. 
R.............wurde zur weiteren Überprüfung des Sachverhalts zur Bp-Wache Köln mitgenommen. Bei weiterer Überprüfung konnte festgestellt werden, dass R. mittellos und ohne festen Wohnsitz ist. Fluchtgefahr ist hier gegeben.
Nach Durchsuchung des Besch. R. nach Waffen und anderer gefährlichen Gegenständen und Erstellung der Strafanzeige wurde R. dem Haftrichter vorgeführt. Haftgrund dürfte hier aufgrund o.f.W. vorliegen.
An der Strafverfolgung besteht ein erhebliches öffentliches Interesse.
Der Deutschen Bundesbahn entstehen durch derartige Delikte jährlich Einkommensverluste in Höhe von 40 bis 60 Millionen DM, die letzlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen.
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Schlägerei in Bahnhofsgaststätte
Körperverletzung gem. § 223 StGB

Am Sonntag, den 20.06.1982, gegen 22.50 Uhr, verständigte Frau ...............von der Bahnhofsgaststätte, Bf...............Hbf, die Bahnpolizei, dass in der Bahnhofsgaststätte eine Schlägerei im Gange sei.
Die Bahnpolizei........wollte am Telefon Frau...........noch fragen, wie groß der Personenkreis wäre, welcher an der Schlägerei beteiligt ist, (siehe Eigenschutz), doch Frau ............ließ vor Aufregung den Telefonhörer fallen und entfernte sich aus der Bahnhofsgaststätte.
Die Bahnpolizei hatte vorher die Bahnhofsgaststätte schon zweimal mit dem Diensthund bestreift, wobei sie nur lautstarke Unterhaltungen von Gaststättenbesucher festgestellt hatte, diese aber auf ein Normalmaß dämpfen konnte.
Inzwischen war ein Zug mit ca. 50 Bw-Urlaubern eingetroffen, welche sich zum großen Teil in der Gaststätte gesellten.
Da die Bahnpolizei annehmen mußte, daß es sich um eine größere Schlägerei handelte, ersuchte sie telefonisch die Polizeiinspektion....................um Amtshilfe. Zwei Streifenwagen mit je 2 Beamten befanden sich zufällig in unmittelbarer Nähe der Bahnhofsnordseite und wurden über Funk zum Tatort beordert.
Zwischenzeitig hatten sich jedoch die Randalierer fluchtartig entfernt.
Die Bahnpolizei...........eilte von der Bahnhofssüdseite kommend zum Tatort, von der Nordseite näherten sich die 4 Beamte der PI...................dem Tatort.
Zusammen mit den Beamten der PI...................konnten die Beschuldigten und Opfer festgestellt werden und zur weiteren Klärung des Sachverhalts auf die Dienststelle der Bahnpolizei..........verbracht werden.
Es handelte sich um 9 Beschuldigte und 3 Geschädigte.
Die Geschädigten trugen nur leichte Verletzungen davon.
Da die Geschädigten auf Grund ihres angeheiterten Zustandes sich nicht ganz einig waren, ob sie Strafanzeige stellen sollten oder nicht, baten sie um ein Tag Bedenkzeit.

An den Einrichtungen der Gaststätte, sowie an DB Eigentum entstand durch diesen Vorfall kein Sachschaden.

Im Einsatz waren 2 Bp-Beamte und 1 Bp-Diensthund und 4 Beamte der PI................

Am darauffolgenden Tag erschienen die 3 Geschädigten und erklärten, daß sie auf eine Anzeige verzichten.


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Besonders schwerer Diebstahl
gem. §§ 242/243 StGB

Tatort: Schalterhalle des Bf Frankfurt/Main Hbf
            Schließfach 1866
Wert/Schaden:    2000.- DM

Am Sonntag, den 09.März 1987, erschien gegen 13.45 Uhr der Geschädigte Mr...........bei der Bahnpolizei Frankfurt/Main Hbf, und zeigte den Diebstahl seines Gepäckstückes an.
Hierzu machte er folgende Angaben:
Am Sonntag, den 09.03.1987, befand ich mich auf einer Besucherreise von der USA nach Frankfurt am Main für einen Tag. Da ich nur auf der Durchreise war, stellte ich meinen Reisekoffer mit Inhalt in ein Schließfach des Bahnhofes ab. Ich weiß noch ganz genau, dass ich das Schließfach ordnungsgemäß verschloss und dem Kurbesuch mittags, gegen 13.30 Uhr ca. den Koffer wieder abholen wollte, musste ich feststellen, dass trotz verschlossener Schließfachtür dieser nicht mehr vorhanden war. Sofort begab ich micht zur Bahnpolizei.
Es wurden keine Spuren und Hinweise auf die Tat festgestellt.
Inhalt des Koffers:   Mehrere Anzüge, Unterwäsche, Socken, Taschentücher, Feuchttücher, Krawatten, Gürteln, 1 Flasche Cognac, Schuhe, Taschenrechner, Hut, Regenmantel,
Gesamtschaden: ca. 2000.- DM
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Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
gem. § 315 a StGB
Sachbeschädigung gem. § 303 StGB
-schuldunfähige Kinder-

Am Mittwoch, den 06.02.1983, gegen 16.05 Uhr, wurde die Bahnpolizei Donauwörth über Kfz-Basa-Funk verständigt, dass der Zug 7112 von Kindern mit Steinen beworfen wurde.
Hierbei wurde eine Scheibe des Waggons beschädigt.
Die Meldung erhielt der Fahrdienstleiter Donauwörth vom Lokführer des 7112.
Der Fahrdienstleiter Donauwörth (...........,BOS), teilte der Bp mit, dass der Tatort bei Bahn-km .............der eingl. Hauptstrecke Donauwörth-Günzburg im Bereich des Bahnhofes Tapfheim liegt.
Beim Eintreffen der Bp am genannten Tatort gegen 16.12 Uhr nahm die Bahnpolizei Donauwörth (BOS Schuster/BOS Leitl) sofort die Ermittlungen auf.
Bei der sofortigen Überprüfung des Tatortes wurden in der Nähe des Bahngleises drei unmündige Kinder angetroffen. Auf Befragen, ob sie den in Richtung Donauwörth fahrenden Zug mit Schottersteinen beworfen haben, leugneten sie zunächst die Tat ab.
Da die Bpb den Kindern erklärten, dass sie vom Lokführer gesehen wurden, gaben sie die Tat zu. Als Grund für die Tat gaben die Kinder an, dass sie daran Spaß hatten mit Steinen auf den Zug zu schmeißen, weil das so schön schepperte.
Scheibe wurde über die Versicherung der Eltern bezahlt.
Strafrechtlich wurden die Kinder nicht verantwortlich gemacht.
Sie wurden von der Bahnpolizei zu ihren Eltern gebracht und belehrt.
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Weibliche Leiche auf Bahngebiet

Am Freitag, den 27.11.1980, um 15.30 Uhr, verständigte der Fahrdienstleiter des Bahnhofes___________die Bahnpolizei..........., dass soeben die Lokfahrt 86 365 zwischen den Bahnhöfen______________und _______________bei Bahn-km 83,000 eine Person überfahren und getötet habe. Diese Mitteilung erhielt der Fahrdienstleiter des Bahnhofes_____über Zugbahnfunk.
Aufgrund dieser Meldung fuhr die Bahnpolizei.............im Soforteinsatz gem. §§ 35/38 StVO an den o.g. Unfallort (BHS Schrader/BOS Stadler).
Eintreffen am Unfallort: 15.35 Uhr.

Erste Maßnahmen der Bahnpolizei am Unfallort:
Der Lokführer der Lokfahrt 86 365 wurde zum Unfallhergang kurz befragt.
Das Gleis_________bis________wurde bereits um 15.30 Uhr gesperrt.
Weiter wurden folgende Maßnahmen getroffen:
-Kennzeichnung und Markierung der Leiche und Leichenteile
-Fertigung von Tatortfotos
-Sofortmeldung an den Wachhabenden der Bahnpolizeiwache 
 Meldestelle der Bp in der BD_________.
-Anforderung der KPI (Kriminalinspektion)
-Absicherung des Tatortes
-Anlegen einer Tatortskizze
-Befragung des Lokführers an der Unfallstelle
-Zeugenvernehmung

Tatortbeschreibung:

Der Tatort befindet sich an der zweigleisigen Hauptstrecke___________-____________bei Bahn-km 83,004 zwischen den Bahnhöfen___________und____________.Westlich der Bahnlinie befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich der Bahnlinie schließt sich ein Wald mit Wiesen an. Bei Bahn-km 83,004 befindet sich ein Gebüsch, hinter welchem sich Frau________bis zum Herrannahen der Lok verbarg. Am Zaun der Kleingartenanlage wurde ein Fahrrad aufgefunden. An diesem hing eine Einkaufstasche mit einem Abschiedsbrief.

Lage der Leiche:
Bahn-km 83,004 Aufprallstelle
               82,994 Unterkörper (an der rechten Schienen-
                                                 außenkante)
               82,991 Oberkörper
Alle genannten Leichenteile und die Schuhe befanden sich innerhalb des Gleisbereiches und wurden durch die Bahnpolizei__________rechts neben das Gleis__________abgelegt.

Die Leiche wurde um 16.35 Uhr durch das Bestattungsunternehmen...................eingesargt und um 16.45 Uhr in das Leichenhaus des Westfriedhofes verbracht.

Der Bahnpolizeieinsatz dauerte von 15.30 uhr bis 17.30 Uhr.
Im Einsatz waren 2 Beamte . Mit dem Dienst-Kfz: DB 27-887 der Bahnpolizei__________wurden 4 km gefahren.
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Kurz-Information zu Bahnleichen
im Allgemeinen aus Unterrichtsblättern der Bahnpolizeischule München-Freimann
Hochgradige Zerstörung und weiträumige Verteilung (Zerstückelung) der Körperteile deuten auf ein Hinlaufen in den Zug bzw. ein Stehen im Gleis.
Liegend überfahrene Körper werden in der Regel glatt durchtrennt und die Teile liegen dicht beieinander.  Quelle: Bp-Schule Mü.-Freimann
                                                               Arbeitsblatt -Bahnleichen-
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Verkehrsunfall an der Eisenbahnbrücke
bei Bahn-km 83,280 der Strecke München-Treuchtlingen

Am Mittwoch, den 13.06.1979, gegen 18.00 Uhr, verständigte der diensthabende Aufsichtsbeamter des Bahnhofes Ingolstadt Hbf (...........) über Funk die Bahnpolizei Ingolstadt, dass sich bei der Eisenbahnbrücke (Donaubrücke) ein Verkehrsunfall ereignet habe.

Beim Eintreffen der Bahnpolizei Ingolstadt um 18.05 Uhr am o.g. Unfallort wurde fogendes festgestellt:
Ein Tanklastzug war von der Schloßlände kommend mit vier Schrauben, welche nach oben standen am Höhenbegrenzungsschild hängen geblieben und beschädigte dieses leicht, bzw. riß ein ca. 2 Meter langes und 15 Zentimeter breites Stück vom rot-weiß-roten Höhenbegrenzungsschild ab.
Das Schild ist aus Holz gefertigt. Außerdem konnten noch leichte Kratzspuren am Träger der Eisenkonstruktion erkannt werden.
Der Tanklastzug befuhr die Schloßlände in ost-westlicher Richtung. Verletzt wurde bei diesem Unfall niemand.
Zwecks Feststellung über Art, Höhe des Schadens sowie Befahrbarkeit der Brücke mit Zügen wurde die Bm Ingolstadt 1 in Kenntnis gesetzt. Nach Überprüfung durch den Werkmeister ________wurde die Strecke an den Fahrdienstleiter des Bahnhofes Ingolstadt Hbf, ___________, und an den Aufsichtsbeamten des Bf Ingolstadt Hbf___________, als befahrbar gemeldet.
An der Unfallstelle waren zwei Beamte der Polizeiinspektion Ingolstadt anwesend. Sachbearbeiter ist PHM....................
Der Sachschaden konnte noch nicht ermittelt werden. Nach vorläufigen Schätzungen durch den Werkmeister................dürfte dieser jedoch unerheblich sein.
Der Zugverkehr wurde durch den genannten Unfall nciht beeinträchtigt.

Der Bahnpolizeieinsatz dauerte von 18.05 Uhr bis 18.40 Uhr.
Im Einsatz war ein Beamter der Bahnpolizei Ingolstadt.
Mit dem Einsatzfahrzeug der Bp Ingolstadt mit amtlichen Kennzeichen: DB 53-167 wurden 8 km gefahren.
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Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gem. § 315 a StGB

Am Montag, den 11.Februar 1986, gegen 15.30 Uhr, verständigte der Betriebsbeamte des Bahnhofes X-Dorf ..............., Bundesbahnoberinspektor, die Bahnpolizei X-Dorf, dass eine männliche Person vor dem Güterzug 52 950 die Gleise bei der Blockstelle Nixdorf überquert habe.
Die Bahnpolizei X-Dorf nahm nach dem Bekanntwerden des gefährlichen Ereignisses die Ermittlungen auf. Der Tatort liegt im Bereich der Gemeinde X-Dorf bei bahn-km 40,187. Hierbei handelt es sich um eine Blockstelle der mehrgleisigen Hauptstrecke X-Dorf - A-Dorf. Der Tatort befindet sich zwischen den Bahnhöfen Rankersbach (Bahn-km 36,440) und Willersried (bahn-km 43,850) der Bahnstrecke X-Dorf - A-Dorf.
Zur Tatzeit herrschte Tagzeit (11.00 Uhr), die Sicht war nicht beeinträchtigt.
Am Montag, den 11.Februar 1986, gegen 11.00 Uhr, näherte sich der Güterzug 52 950 der Blockstelle Nixdorf. Am Selbstblocksignal 353 erhielt der Lokführer des Güterzuges Hp0, welches ihn zum Anhalten des Zuges verpflichtet. Um seine Fahrt weiter fortsetzen zu können, erhielt er Befehl A mit dem Hinweis, trotz Signalstörung seine Fahrt fort zu setzen.
Als sich der Zug auf Höhe des Fahrdienstleiter zu bewegte, überquerte im Bahnsteigbereich der Blockstelle Nixdorf in der Nähe des Betriebsgebäude (Bahn-km 40,187) der Strecke X-Dorf - A-Dorf Herr..............etwa 100 Meter vor dem mit etwa 40 km/h durchfahrenden Leergüterzug 52 950 beide Hauptgleise trotz mündlicher Warnung des Fahrdienstleiter der Blockstelle Nixdorf.
Der Triebfahrzeugführer führte beim Erkennen der Gefahr eine Schnellbremsung durch, gab Achtungspfiffe und brachte den Leergüterzug zum Stehen. Anschließend ging der Lokführer zu dem Mann und verlangte dessen Personalien, was dieser erst verweigerte. Er forderte vom Triebfahrzeugführer einen Ausweis.
Dieser zeigte ihm seinen Dienstausweis. Daraufhin gab Herr........... seine Personalien an und beschimpfte den Lokführer und nannte ihn u. a. einen Nazi.
Aufgrund innerer Erregung ließ sich der Lokführer..........wegen des genannten Vorfalls nach Ankunft in Bahnhof X-Dorf ablösen.
Lokführer.........hätte den Leergüterzug nach Unterhausen fahren müssen. Durch den o.g. Vorfall erhielt der Lg 52 950 13 Minuten Verspätung.

Betriebserschwerniskosten betragen laut Bw..........80.- DM.
An der E-Lok 194 112-9 entstand kein Schaden.
Der Lokführer verzichtete später auf einen Strafantrag wegen Beleidigung.
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Hilflosigkeit gem. Artikel ....Polizeiaufgabengesetz (Bayern)

Am Mittwoch, den 20.08.1978, um 09.27 Uhr, nach Ankunft des D 825 übergab der Zugführer dieses Zuges am Gleis 4 eine weibliche Person der Bahnpolizei Ingolstadt, die in einen erheblichen betrunkenen Zustand im Zug auf der Fahrt von München nach Ingolstadt randalierte, dass Zugpersonal beleidigte und andere Fahrgäste belästigte.
Der Zugführer weigerte sich Frau..............., die ursprünglich nach Hamburg fahren wollte, wegen ihres Zustandes weiter mit zu nehmen und schloß sie von der Weiterfahrt aus. Am Bahnsteig beschimpfte Frau..........die Bahnpolizeibeamten mit den übelsten Ausdrücken, wie z.B., Scheißkerle, Arschlöcher u.ä.. Außerdem äußerte sie der Bahnpolizei gegenüber Selbsttötungsabsichten, indem sie sich vor einen Zug legt, oder ins Wasser geht. Auf dem Weg zum Postenraum schwankte sie dermaßen, dass sie von den Bpb beim Gehen auf beide Seiten gestützt werden mußte.
Auf Grund dieser Tatsachen wurde eine V-Note erstellt und in Schutzgewahrsam genommen. Anschließend wurde die Person der PI Ingolstadt zur Ausnüchterung übergeben.
Beide Bahnpolizeibeamten verzichteten auf Stellung eines Strantrages wegen Beleidigung.
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Verkehrsunfall am schienengleichen Bahnübergang an der B 13 Eichstätt Stadt

Am Sonntag, den 19.September 1976, um 22.00 Uhr, verständigte der Fahrdienstleiter des Bahnhofes Eichstätt, .......,BOS, die Bahnpolizei Ingolstadt, dass sich beim schienengleichen Bahnübergang Eichstätt Stadt B 13 ein Unfall ereignet hat. Dieser Bahnübergang liegt bei Bahn-km 4,445 der eingleisigen Nebenstrecke Bf Eichstätt Stadt-Eichstätt Bahnhof.
Er ist mit Halbschranken und mit Blinklichtanlage und zusätzlichem Läutewerk gesichert.
Dort führt die B 13 über den schienengleichen Übergang.
Die Bahnpolizei Ingolstadt (BASS Schrader und BASS Stadler) trafen um 22.18 Uhr an der Unfallstelle ein und stellten folgendes fest:
Ein Pkw befuhr die B 13 von Weißenburg kommend in Richtung Ingolstadt.
Trotz der eingeschalteten Blinkanlage und der geschlossenen Halbschranken fuhr der Fahrer mit seinem Pkw über den Bahnübergang. Er war in Eile und befuhr den Bü auf der linken Fahrspur. Die Schranke wurde von dem Fahrer umfahren. Dabei wurde er von dem Nahverkehrszug 9352 (Eichstätt Stadt ab 21.22 Uhr) an der linken Seite erfasst und vom Triebwagen noch ca. 40 Meter vor dem Zug hergeschoben und kam etwa bei Bahn-km 4,400 zum Stehen.
Der Triebwagen entgleiste nicht.
Der Indusistreifen des Triebwagens wurde durch den Unfallbeamten der DB sichergestellt und zur Auswertung an die BD München M 180 (Unregelmäßigkeiten im Zugförderungsdienst, Unfälle) weitergeleitet.
Bei dem Unfall waren 2 Personen schwer verletzt. Bei den Verletzten handelt es sich um den Fahrer und den Beifahrer des verunfallten Pkw´s.
Wie die Ermittlungen ergaben, verstarb der Fahrer des Pkw kurz nach Einlieferung in das Krankenhaus.
Der Beifahrer schwebt in Lebensgefahr.
Schaden DB. Am Triebwagen ca. 2000.- DM, am Oberbau ca. 1000.- DM.
Schaden Pkw: Totalschaden

Im Einsatz der Bp Ingolstadt waren 2 Beamte. Mit dem Einsatzfahrzeug der Bp Ingolstadt mit amtlichen Kennzeichen DB 53-167 wurden 69 km gefahren.
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Hinweis: Die Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn war nicht nur für Vorgänge rein spezifischer Bahnangelegenheiten zuständig, sondern auch für Vorfälle und Delikte was den Bahnbusbetrieb betraf.
Hier 2 Beispiele dafür:

Sachbeschädigung gem. § 303 StGB

Tatort: Abstellbahnhof für DB-Busse im alten Bahnhof 
                                                                     Riedenburg

Tatzeit: 13.06.1975, 17.30 Uhr und 16.06.1975, 4.00 Uhr

Am Montag, den 16.Juni 1975, gegen 09.35 Uhr, verständigte der Leiter der K-Gruppe des Bw Ingolstadt, Herr BAmtm Kaufmann, den Bahnpolizeiposten Ingolstadt, dass in der Zeit zwischen 13.06.1975, 17.30 Uhr und 16.06.1975, 04.00 Uhr auf dem Abstellplatz für DB-Busse im ehemaligen Bahnhof Riedenburg zwei Busse der DB beschädigt wurden.
Die Busse waren zwischenzeitlich in der K-Werkstätte des Bw Ingolstadt am 16.06.1975 eingetroffen. Hier konnte die Bahnpolizei folgendes feststellen:
Am Omnibus mit dem amtlichen Kennzeichen DB 21-370 wurde die Halterung für die pneumatische Türverriegelung der Mitteltüre durch gewaltsames Öffnen der Türe derart beschädigt, dass sie völlig unbrauchbar war. Kratzspuren konnten nicht festgestellt werden.
Es liegt die Vermutung nahe, dass die linke Türe an der unteren linken Ecke mit starker Gewalt hochgehoben und herausgezogen wurde, wodurch die Halterung beschädigt worden war.
Entwendet wurde nichts.
Der Schaden beträgt nach Auskunft der K-Werkstätte ca. 6.- DM.

Am Omnibus mit dem amtlichen Kennzeichen DB 21-554 wurde der rechte Spiegel abgebrochen und total beschädigt.
Außerdem wurde die Kabelleitung für den heizbaren Spiegel abgerissen. Nach Auskunft der K-Werkstätte beträgt der Schaden ca. 41.- DM.
Der Deutschen Bundesbahn entstand dadurch ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 47.- DM.
Der Omnibus DB 21-370 wurde am 13.06.1975 gegen 17.30 Uhr, der zweite Bus, DB 21-554 am 13.06.1975 gegen 19.25 Uhr auf dem Abstellplatz hinterhestellt.
Die Feststellzeit der Beschädigungen an beiden Bussen war der 16.06.1975 um 04.00 Uhr.
Das Gelände des Abstellplatzes im alten Bahnhof Riedenburg ist den Ermittlungen zufolge von jedermann frei zugängig, da keine Absperrung vorhanden ist.
Spuren, welche auf den oder die Täter hinweisen könnten, konnten nicht festgestellt werden.
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Gemeinschädliche Sachbeschädigung
gem. § 304 StGB

Tatort:  Abstellplatz für Bahnbusse bei der DB-Kraftwagenbetriebsstelle Mainburg (Niederbayern)

Tatzeit: In den Nachtstunden zwischen 29.07 und 30.07.1977

Am 30.07.1977, um 08.00 Uhr, verständigte der Fahrmeister Kraus des Bundesbahnbetriebswerkes-(Kraftwagenbetriebsstelle) Ingolstadt, die Bahnpolizei Ingolstadt, dass in der Nacht vom 29.07.1977 zum 30.07.1977 auf dem Abstellplatz der DB-Kraftwagenbetriebsstelle Mainburg zwei Bahnbusse beschädigt wurden.
Am Tatort wurde durch die Bahnpolizei Ingolstadt folgendes festgestellt:
Vom Bus mit dem amtlichen Kennzeichen DB 21-175 wurde der linke Außenspiegel entfernt und zerstört. Dieser wurde bei dem Bus mit dem amtlichen Kennzeichen DB 21-718 aufgefunden.
An dem ebengenannten Bahnbus wurde die zweite Scheibe auf der rechten Seite von hinten mit einem Stein eingeworfen.
Der Bahnbusfahrer Bauer, Dienststelle Mainburg stellte bei seinem Dienstbeginn um 06.20 Uhr, an den Bussen , als erster diese Beschädigungen fest. B. verständigte seinen Fahrmeister Heinrich, dieser wiederum benachrischtigte die Kraftwagenbetriebsstelle Ingolstadt Herrn K.
Von der Bahnpolizei Ingolstadt wurden bei der Tatortaufnahme
Fingerabdrücke festgestellt und gesichert.
Desweiteren wurden 3 Lichtbilder erstellt und weitere Ermittlungen geführt.
Hinweise auf den oder die Täter konnten bisher nicht in Erfahrung gebracht werden
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Ermittlungsbericht/Strafanzeige

Straftat: Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB
              Körperverletzung gem. § 223 StGB
              Widerstand gem. § 113 StGB

Anlaß der bahnpolizeilichen Ermittlungen:

Am Donnerstag, 09.12.1982, gegen 07.25 Uhr, verständigte die Büfettdame der Bahnhofsgaststätte des Bf Ingolstadt Hbf, Frau Kamm, die Bahnpolizei Ingolstadt, dass im Stehausschank zwei Personen randalieren und sie ständig belästigen.
Frau Kamm erklärte der Bahnpolizei, daß R. und W. gegen 07.10 Uhr in den Stehausschank kamen und laut schrien. Sie ließen Bemerkungen fallen wie:"Was ist das hier für ein Puff."
Von Frau Kamm wurden R. und W aufgefordert sich ruhig zu verhalten.
Daraufhin schrie R.:" Wenn Dir etwas nicht paßt, komme ich gleich zu Dir hinter die Theke."
Diesen Sachverhalt erklärte Frau Kamm den Bahnpolizeibeamten nachdem sie in den Stehausschank eingetroffen sind. In einem Kontaktgespräch mit Frau K. nannte und zeigte sie den Bpb die beiden R. und W.
Von der Bahnpolizei wurden R. und W. zur Ruhe ermahnt. Der Aufforderung, sich ruhig zu Verhalten kamen R. und W. jedoch nicht nach.
Rixner und Walner wurden daraufhin vom Bf Ingolstadt Hbf verwiesen.
Den Betroffenen wurden fünf Minuten Zeit gegeben, die Gaststätte zu verlassen und in ihren Zug zu steigen, mit welchem sie vor hatten, nach München zu fahren. Die Verweisung war erforderlich, da erhebliche Befürchtungen vorlagen, wenn die Bahnpolizei den Raum verläßt, die beiden Täter die Büfettdame belästigen und sie weiterhin die Ruhe und Ordnung stören würden.
Die Verweisung, den Bahnhof (Bahnhofsgaststätte) Ingolstadt Hbf zu verlassen, kamen sie jedoch wiederum nicht nach.
Anschließend wurde beiden angekündigt, dass sie jedoch mit einfacher Gewalt entfernt würden. Beide Personen wurden von den Bp-Beamten Geiger und Stadler am Arm gefaßt, um sie aus dem Stehausschank zu führen.
Dabei rissen R. und W. sich los. Anschließend schlug R. mit der Faust auf den Bp-Beamten Geiger und W. auf den Bp-Beamten Stadler ein. Die Bahnpolizeibeamten Geiger und Stadler versuchten R. und W. in den Polizeigriff zu nehmen. Wegen körperlicher Überlegenheit (R. ist 180 cm groß und von starker Figur, W. ist 190 cm groß und ebenso von starker Figur) der beiden Täter ist dieser Versuch jedoch gescheitert.
Die beiden Personen gingen anschließend auf Geiger und Stadler los und Rixner ging auf Geiger los und schlug ihn mit der Hand weg. W. wurde von Stadler zurückgehalten. Daraufhin ging Wallner, Stadler war nicht in der Lage, ihn zu halten, auf Geiger los und schlug ihn mehrmals mit der Faust ins Gesicht. Hierbei erhielt Geiger in der rechten Gesichtshälfte erhebliche Prellungen. Nach diesem erneuten Angriff gelang es dem Bp-Beamten Geiger, W. in den Polizeigriff zu nehmen. Hierbei stürtzte W. zu Boden. Geiger versuchte den gestürtzten W. wieder aufzurichten und in Richtung Ausgang zu bringen.
Während diesem Vorgang wurde der Bp-Beamte Geiger rückwärts von R. gepackt und daran gehindert. Dies geschah dadurch, dass Rixner den Bp-Beamten nach hinten wegriss.
W. nutzte die Gelegenheit, stand vom Boden auf und ging in Boxerstellung gegen den Bp-Beamten Geiger erneut los.
Dabei führte er mehrere Schläge gegen Geiger aus. Von einigen Schlägen wurde der Bp-Beamte Geiger an der Brust, Schulter und erneut im Gesicht getroffen.
Bp-Beamter Stadler befasste sich mit dem Rixner, versuchte diesen zu beruhigen und vom Bp-Beamten Geiger abzuhalten. Auf Grund der von W. geführten Faustschläge gegen Geiger, zog Geiger den Schlagstock, um erneute Angriffe abwehren zu können. Rixner, der dies beobachtete, gelang es, sich aus der Obhut des Bp-Beamten Stadler zu entziehen, trat hinter den Bp-Beamten Geiger unt entriss ihm den Schlagstock.
Daraufhin drehte sich Bp-Beamter Geiger um, griff nach seinem Schlagstock und zog den sich festhaltenden Rixner aus der Gaststätte auf den Bahnsteig 1.
W. folgte dem Bp-Beamten Geiger und wollte erneut auf ihn losgehen. Bp-Beamter Stadler unterband dies, indem er sich W. in den Weg stand. W. versetzte nun den Bp-Beamten Stadler einen Faustschlag auf die Brust.
Die beiden Bahnpolizeibeamte versuchten die beiden erneut zu beruhigen, zogen sich aber gleichzeitig wegen der Überlegenheit der Täter einige Meter zurück. Dieses nutzten die Beiden aus und gingen zum bereitstehenden Zug auf Gleis 1. Im Vorbeigehen drückte R. dem Bp-Beamten Stadler den entwendeten Schlagstock in die Hand.
Das Verhalten der beiden Täter in der Bahnhofsgaststätte stellte eine erhebliche Störung der Öffentlichkeit dar. Die Bahnhofsgaststätte dient der sozialen Betreuung der Reisenden. Die Aufforderung der Bahnpolizeibeamten, den Gastraum zu verlassen, begründet sich im Hausrecht der DB. Die Nichtbeachtung dieser Aufforderung begründet den Tatbestand des Hausfriedensbruch. Die Entferung der beiden Personen aus der Gaststätte rechtfertigt sich somit im Polizeirecht-Beseitigung einer Störung sowie die Unterbindung eines fortgesetzten Hausfriedensbruches.
Der Angriff der Täter richtet sich deshalb gegen Vollstreckungsbeamte, die eine Vollstreckungshandlung durchsetzen versuchten.
Auf Grund dieser Umstände war eine Identitätsfeststellung erforderlich. Das dies zu diesem Zeitpunkt der Bp nicht möglich war, wurde die Landespolizei um Unterstützung gebeten. Die Flucht der Täter bis zum Eintreffen der Landespolizei wurde dadurch verhindert, dass die Abfahrt des Zuges verzögert wurde.
Die Verzögerung betrug 10 Minuten. Von 07.40 Uhr bis 07.50 Uhr. Kurz vor dem Eintreffen der Landespolizei, die Täter wurden durch die Abfahrtsverzögerung des Zuges misstraurisch, verließen die beiden Personen den Zug und begaben sich zum Bahnsteig C. Dort konnten die Täter erneut von der Bahnpolizei und Landespolizei festgenommen werden.
Die Festnahme erfolgte um 07.51 Uhr. Nach der Verbringung in den Dienstraum der Bahnpolizei wurden die Personalien der beiden aufgenommen. Da bei beiden erheblicher Alkoholverdacht vorlag, war eine Blutentnahme erforderlich.
Diese veranlasste die Landespolizei und verbrachte deshalb beide Personen zur PI Ingolstadt.

Bp-Beamter Geiger erlitt bei den Vorfall folgende Verletzungen:
Prellung an der rechten Gesichtshälfte, Verstauchung im Fingerbereich der linken Hand sowie körperlicher Schmerz durch mehrere Faustschläge.
Bp-Beamter Stadler erlitt körperlichen Schmerz durch mehrere Faustschläge.
Wegen der begangenen Körperverletzung stellten die Bp-Beamten Geiger und Stadler Strafantrag wegen Körperverletzung.
Der Vorfall wurde dem Dienstherrn der Bpb zur Prüfung, ob von dieser Seite auch Strafantrag gestellt wird, vorgelegt.
Gegen die Betroffenen wurde Strafantrag wegen Hausfriedensbruch ebenfalls gestellt.
Ärztliches Attest von beiden Bp-Beamten wurde beigelegt.

Anmerkung:
Man sieht aber trotzdem in so einem Fall, wenn man auf einen kleinen Bp-Posten nur zu zweit seinen Dienst versah, und so einen Konflikt hatte, mit Tätern die von der Statur und Körpermasse überlegen sind, hatte man da seine Schwierigkeiten und mußte die Lapo zur Verstärkung holen.
Denn da richten 2 Bpb gegen zwei überlegenen Täter nicht viel aus, man bräuchte mind. 4 Bpb pro Schicht.
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Ehestreitigkeiten am Bahnhof

Am 28.03.1984, gegen 05.43 Uhr, verständigte der Fahrdienstleiter des Bahnhofes Garmisch-Partenkirchen die Bahnpolizei, dass ein Mann seine Frau am Besteigen des abfahrenden Zuges E 3669 hindere. Der Zugführer forderte daraufhin die Bp an. Beim Eintreffen der Bahnpolizei Garmisch-Partenkirchen am Zug war der Mann in Ri. Stadt geflüchtet.
Gegenüber dem Zf machte der Mann die Äußerung, wenn die Frau mit dem Zug wegfahren würde, so werde er sich vor den Zug werfen.
Vorausgegangen ist ein großer Ehestreit.
Die Straßen Ri. Innenstadt wurden abgesucht, gleichzeitig PI GAP verständigt und um Unterstützung gebeten.
Absuche verlief negativ! Der Eilzug erhielt eine Verspätung von 6 Minuten.
Der Zugführer wurde über Zugbahnfunk verständigt, er solle die Personalien des Mannes durch die Frau feststellen.
Gegen 08.00 Uhr wurde der Ehemann von der PI GAP zu Hause angetroffen.
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Am 14.Mai 1984 gegen 12.30 Uhr verständigte die Zugüberwachung München Nord die Bahnpolizei Ingolstadt, dass im IC 581 zwischen Würzburg und Ingolstadt "Hetzschriften" wegen Verurteilung eines Terroristen verteilt werden.
Nach Rücksprache mit dem Wachhabenden der Bahnpolizeiwache Augsburg wurde eine sofortige Zugstreife nach München mit dem IC 581 angeordnet.
Die Hetzschriften wurden sichergestellt und an das LKA Bayern gesendet.
Täter konnten keine ermittelt werden. Im Einsatz waren 2 Beamte .
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Bomben-Attentats-Drohung gegen Bf Ingolstadt Hbf

Am 26.05.1975 um 23.25 Uhr verständigte die Betriebsüberwachung des Bf Ingolstadt Hbf (xxxxxx) den Bahnpolizeiposten Ingolstadt telefonisch, dass der Posten 72 der Strecke Ingolstadt-Regensburg von der Anrufschranke bei Bahn-km 70,223 um 23.00 Uhr einen anonymen Anruf mit folgenden Wortlaut erhielt: "In zwei Stunden fliegt Bf Ingolstadt Hbf durch Bombe in Luft".
Der Anrufer sprach gebrochen deutsch. Dies ging aus den Aussagen des Schrankenwärters ............hervor, welcher den Anruf erhielt. Sofort nach Erhalt der Meldung durch die Betriebsüberwachung wurde vom Bp-Posten Ingolstadt der Wachhabende der Bp-Wache Augsburg, BBi .........in Kenntnis gesetzt (23.28 Uhr), welcher veranlasste, dass der diensthabende Bereitschaftsbeamte, Herr Bundesbahn-Amtmann............, von der Drohung verständigt wird. Die Verständigung erfolgte um 23.34 Uhr. Auf Anraten des diensthabenden Bereitschaftsbeamten wurde der Vorstand des Bundesbahnbetriebsamtes, Herr Bundesbahn-Oberrat...........von der Sachlage um 23.40 Uhr unterrichtet. Herr.............BOR ordnete an, den Hauptbahnhof zu räumen und für den Publikumsverkehr zu sperren, die Bewohner des Gebäudes jedoch nicht zum Verlassen ihrer Wohnungen aufzufordern.
Anschließend wurde die Einsatzzentrale der Polizeidirektion Ingolstadt informiert. Diese veranlaßte, dass eine Streifenwagenbesatzung, bestehend aus drei Beamten der Polizeiinspektion Ingolstadt Süd zum Schutze des bedrohten Objektes abgestellt wird. Desweiteren wurden vom Wachhabenden der Bp-Wache Augsburg dienstfreie Kräfte der Bp Ingolstadt verständigt.
Der Hauptbahnhof wurde nun durch die Bahnpolizeibeamten des Bp-Posten Ingolstadt geräumt und für den Publikumsverkehr gesperrt.
Eine Suche nach etwaigen Sprengsätzen durch weitere Bp-Beamte war ohne Erfolg. Die zwischenzeitlich eingetroffenen drei Beamten der PI Ingolstadt-Süd unterstützten die Bahnpolizeibeamten beim Objektschutz.
Nach verstreichen der Drohungsfrist sowie eines Sicherheitszeitabstandes wurde von der Bahnpolizei Ingolstadt die Sperrung des Hauptbahnhofes um 02.00 Uhr aufgehoben.

Im Einsatz waren 4 Beamte der Bahnpolizei Ingolstadt ( davon 1 Bp-Dhf) und 3 Beamte der PI Ingolstadt-Süd.

Anmerkung der diensttuenden Bp-Beamten in der Bp-Meldung:
Um die Zeitspanne zwischen Androhung eines Attentates auf DB-Anlagen und das Wirksamwerden der Gegenmaßnahmen der Bahnpolizei so kurz wie möglich zu halten, wäre es von äußerster Wichtigkeit, dass der die Drohung erhaltende Bedienstete umgehend die Bahnpolizei verständigt.

Gemeint ist hier, dass DB-Mitarbeiter sofort die Bp verständigen sollen und nicht erst Betriebsüberwachung usw... !! Auch meinten die Bpb, dass die Meldekette nach den Richtlinien der DB viel zu lange dauert. Das hat sich ja dann verbessert.
Man beachte der Vorfall war im Jahre 1975!!!!!!
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Abperrung nach einer Bombendrohung im Bf Düsseldorf Hbf
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Versuchte Selbsttötung (nach Verzweiflung und Einsamkeit)

Am Dienstag, den 03.12.1985, gegen 08.42 Uhr, verständigte der Fahrdienstleiter des Bahnhofes Donauwörth(..........,BHS), die Bahnpolizei Donauwörth, dass der Lokführer des Güterzuges 53 139 eine weibl. Person nahe am Bahnkörper stehen sah. Der Lokführer vermutete, dass sich die Frau etwas antun möchte.
Der Fahrdienstleiter sperrte sofort den Streckenabschnitt.
Nach dieser Mitteilung fuhr die Bahnpolizei Donauwörth im Soforteinsatz gem. §§ 35/38 (mit Blaulicht und Martinshorn) zum angegebenen Abschnitt.
Die Bahnpolizeibeamten konnten sich der Frau, die jetzt bereits zwischen den Schienen stand unbemerkt nähern. Auf ihr Vorhaben angesprochen, gestand die Lebensmüde, sie warte auf den nächsten Zug aus Richtung Donauwörth, um sich überfahren zu lassen. Die Frau wurde durch Zurreden an ihre Absicht gehindert und ins Altersheim zurückgebracht, wo man sich um ärztliche Betreuung kümmerte.
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Attentatsdrohung gegen D 303

Am Mittwoch, den 25.01.1985, gegen 13.05 Uhr, verständigte die Bahnpolizeiwache Augsburg den Bahnpolizeiposten Ingolstadt, dass auf den D 303 eine Attentatsandrohung gemacht wurde.
Der D 303 kommt aus Ri. Nürnberg und wird vorsichtshalber von Beamten der Bahnpolizeiwache Nürnberg begleitet und mittels Diensthund durchsucht.

Maßnahmen der Bahnpolizei Ingolstadt:
Die Bahnpolizei Ingolstadt (.............BHS,.............BOS) fuhr um 13.15 Uhr mit dem Dienst-Kfz nach Treuchtlingen. Eintreffen in Treuchtlingen 14.20 Uhr.
Kontaktaufnahme mit 2 Beamten der PI Treuchtlingen die am Bahnsteig präsent waren. Überwachung und Beobachtung von Reisenden.
Desweiteren wurde eine kurze Kontaktaufnahme mit den sich im Zug befindlichen Bpb der Bp-Wache Nürnberg getätigt.
Die Überwachung des Zuges verlief ohne besondere Vorkommnisse.
Da lt. Bp-Wache Augsburg keine konkreten Angaben zur Attentatsandrohung gemacht wurde, wurden weiter keine weiteren Maßnahmen von der Bp Ingolstadt eingeleitet. Die Kollegen der Bp-Wache Nürnberg Hbf, die den Zug begleiteten, gaben an, dass die Begleitung ohne besondere Vorkommnisse verlief.
Der D 303 fuhr dann weiter in Richtung München über Donauwörth-Augsburg.
Die Bahnpolizei Ingolstadt fuhr mit dem Einsatz-Kfz weiter bis zum Bahnhof Donauwörth. Beim Aufenthalt im Bahnhof Donauwörth wurde gemeinsam mit den Kollegen des Bp-Postens Donauwörth der Zug bewacht. Ohne Feststellungen.
Um 15.30 uhr wurde der SE (Sondereinsatz) abgebrochen.
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Thema Nacheile-hier ein Fallbeispiel das sich in Frankfurt/Main Hbf zugetragen hat

Am 11. Mai 1987 stand Nachts eine 52 jährige etwas gehbehinderte Frau am Bahnsteig 1 in Frankfurt/Main Hbf und wartete auf ihren Zug.
Plötzlich fielen von hinten zwei Männer über sie her und raubten ihr die Handtasche. Einer der Täter gab der Dame noch einen Stoß, dass sie zu Boden fiel. Laut schrie die Dame um Hilfe, die wenigen Reisenden auf dem Bahnsteig schauten nur dumm. Keiner half.
Das Glück war, der Überfall geschah direkt vor der Bahnpolizeiwache Frankfurt/Main .
Blitzschnell kamen die Bahnpolizeibeamten aus der Wache gelaufen und verfolgten die flüchtenden TäterDie Geschädigte schrie nur hinterher:" Zwei blonde in Lederjacken"! Ein herlaufender Zugschaffner ergänzte, dass die Täter über einen Zaun gesprungen sind.
Die Bpb verfolgten die Täter und konnten sie jedoch vor einem Hotel in der Stuttgarter Straße stellen. Wenig später hatte die Frau ihre Handtasche mit Fahrkarte und Bargeld wieder. Sie war froh und bedankte sich herzlich bei den Bpb.
Hier endet die Zuständigkeit der Bahnpolizei nicht an der Bahnhofsgrenze!!!
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Hervorragende Ermittlungen in Sachen "Beschädigung von Neu-Kfz auf
                                                                 Autotransportwaggon

Beschädigung von Neu - Kfz auf Autotransportwaggon

Am 08.Mai 1976, gegen 16.50 Uhr, verständigte der Fahrdienstleiter des Bahnhofes Ingolstadt Hauptbahnhof, BHS K........, die Bahnpolizei Ingolstadt, dass an neuen Kraftfahrzeugen, welche der Dg 79 580 mitführte, Beschädigungen gesichtet wurden.
Die Bahnpolizei Ingolstadt stellte folgenden Sachverhalt fest:
Im Dg 79 580 von München-Ost-Rbf nach Würzburg Zell waren drei Laes Waggons der Ferrovie Italiane dello Stato (FS) eingestellt. Die Waggons waren bezettelt von Salzburg nach Groningen über Kaldenkirchen. Nach Auskunft des begleitenden Zugführers waren die Laes in Belgrad mit Neu - Kfz des Fabrikates
Zastava Typ 1100 l beladen worden.
Auf dem Laes-Waggon mit der Ordnungsnummer 20-85-044 5610-5 befanden sich unter anderen zwei Neuwagen (gelb und rot) o.g. Fabrikats und Typs, welche folgenden Beschädigungen aufwiesen:
Am ersten Wagen war die Heckscheibe durch Klinkersteine bzw. Dachplatten total zerstört, außerdem befanden sich auf der hinteren linken Dachpartie Schlagschrammen. Am zweiten Wagen war die Frontscheibe gesplittert. (Die Fahrzeuge trugen keine Bezettelung woraus Fahrgestell-Nr. usw. wäre ersichtlich gewesen). Die Beschädigungen wurden von rußgeschwärzten Klinkersteinen vermutlich eines Kamins, und ebenfalls rußigen Dachplatten hervorgerufen.
Die Steine lagen nicht weit voneinander.
Da die Waggons mit Neuwagen zur Zeit des starken Erdbebens dieses Katastrophengebiet passierten, ist sehr stark anzunehmen, dass ein einstürzender Kamin eines nahme am Bahnkörper stehenden Hauses diese Beschädigungen hervorgerufen hat. Die Stücke von Dachplatten sprechen ebenfalls für diese Annahme. Einer dieser sichergestellten Klinkersteine trägt ein Nationalitäts-Kennzeichen (Doppeladler), wie es in der ehem. Donaumonarchie Verwendung fand. Außerdem ist ein Monogramm (H) erkennbar, welches vermutlich auf den Hersteller hinweist.
Ein Neuwagen welcher sich auf den Laes mit der Ordnungsnummer 20-85-04456 16-2 befand war aus der Halterung gesprungen, jedoch konnten keine Beschädigungen bei diesen Fahrzeug festgestellt werden, es wurde von einem Wagenmeister wieder in die Halterung gebracht. Auch diese Beobachtung spricht für die Theorie des Erdbebens als Schadenverursacher.

Von den Beschädigungen und den Steinen wurden von der Bahnpolizei Ingolstadt 4 Fotos gefertigt und einige Steinproben sichergestellt.

Der Dg 79 580 setzte um 18.16 Uhr seine Fahrt fort.

Begleitender Zugführer war:    Schuster, Zugführer München-Laim

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