Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn
  Erzählung und Geschichten
 

Erzählungen und Geschichten von und über Bahnpolizisten-zum Schmunzeln oder auch zum Nach-
denken:

Die Sache mit dem blutbeschmierten Bp-Wintermantel:
Die Bahnpolizisten W. und Sch. eines Bahnpolizeiposten in Bayern hatten einen Einsatz: "Leiche auf Bahngebiet." Es war Winter und kalt. Die zwei Bahnpolizeibeamten entfernten nach den Tatortarbeiten die Leichenteile aus dem Gleis. Als sich der Kollege W. bückte um ein Leichenteil zu bergen, hing sein Bp-Wintermantel in einem blutbeschmiertem Körperteil der Leiche. Die Folge war, daß der schöne blaue Bp-Mantel verschmutzt war.
Als der Bpb seinen Mantel auf Kosten der Bahndienststelle reinigen lassen wollte, weigerte sich diese, die Rechnung zu bezahlen. Kollege W. war sehr erregt, sauer und verärgert und drohte den Herren im Büro: "Wenn ihr die Rechnung der Reinigung für den verschmutzten Bp-Mantel nicht zahlt, dann hänge ich euch diesen in euer Büro rein!"
Das hatte Wirkung, die Kosten für den blutbeschmierten Bp-Mantel wurden übernommen.



Wahrscheinlich auch nur, weil der Kollege W. ein alter "Haudegen" der Bahnpolizei war und nicht locker ließ!! Ein junger Kollege hätte sich vielleicht abspeisen lassen und die Rechnung selbst bezahlt!
 
 


Der Lebensretter 
Zwei Bahnpolizeibeamte befanden sich auf Motstreife-Streckenstreife. Als sie auf einer Bahnbrücke wegen Ermittlungen standen, überhörte einer von ihnen einen herannahenden Zug, da er mit dem Rücken der Fahrtrichtung des Zuges  zugewandt stand. Der andere Kollege sah das, reagierte blitzschnell und zog den Kollegen vom Gleis.
Das hätte böse ins Auge gehen können.
Ein anderes Mal erzählte mir ein anderer Bpb, daß sie auch auf dieser Brücke waren und der andere, ein Bp-Diensthundeführer, war in der gleichen Lage,und der Lebensretter war derjenige, der damals von seinem Kollegen  vom Gleis heruntergezogen wurde.
Umsicht ist sehr wichtig!!!
Bild:stählerne Eisenbahnbrücke zw. Ingolstadt Nord und Ing.Hbf


Ort des Geschehens der og. Geschichte



zweigl. Hptstr. Ingolstadt Hbf - München Hbf
zwischen Ing. Nord und Ing. Hbf


Die Sache mit der Politik
Zwei Bp-Beamte eines kleinen Posten in einer Kleinstadt waren politisch anderer Meinung.
Der eine war CSU-gesinnt und der andere SPD-gesinnt. Als der eine Kollege, der SPD-gesinnt den Kollegen nachts ablöste, meinte dieser, jetzt muß ich schnell alle Fenster vom Dienstraum aufreißen und lüften um den schwarzen Ruß zu entfernen.
Grins........

Das Mißverständniss
Wie wir wissen, waren die 70iger und 80iger Jahren geprägt von terroristischen Anschlägen. Auch die Anlagen und Strecken der Deutschen Bundesbahn waren hier
stark betroffen. Man warf z.B. sogen. Hackenkrallen auf die Oberleitung,  der Zug fuhr in diese hinein und riß die Oberleitung kilometerlang ab, oder der Bügel der Lokomotive wurde abgerissen und beschädigte die Fahrleitung. Auch wurden Hindernisse auf die Schienen gelegt usw.
In dieser Zeit war die verstärkte Streckenstreife der Hauptstrecken der DB durch die Bahnpolizei sehr wichtig. Eine einerseits lustige aber dennoch gefährliche Sache, die ins Auge gehen können, hatte sich auf der zweigleisigen Hauptstrecke Ingolstadt-München zugetragen. Die vorgesetzte Bp-Wache in Augsburg ordnete in dieser Zeit verstärkte Bestreifung dieser Strecke an. Jede Brücke, jede Unterführung mußte bestreift und überwacht werden. In dieser Nacht indem sich dieses Ereigniss abgespielt hat, hieß es lt. Dienstplan und Sonderauftrag: Überwachung des Streckenabschnittes der zweigl. Hptstr. Ingolstadt-München im Bereich des Bahnhofes Pfaffenhofen/Ilm. Die Bpb bekamen den Auftrag die Überwachung teils in "zivil" durchzuführen.
Die zwei diensttuenden Bpb fuhren also mit ihrem Einsatzfahrzeug nach Pfaffenhofen/Ilm.
Sie stellten das Dienst-Kfz etwas entfernter von der zu überwachenden Stelle ab, zogen sich Ziviljacken über und begaben sich in die Nähe der Bahnstrecke und versteckten sich in ein Gebüsch. Grund der Stelle zu überwachen war, weil an dieser Stelle schon öfter Züge beschossen oder mit Steinen beworfen wurden.
Als sich die Bpb auf die Lauer zur Überwachung ins Gebüsch begaben, dauerte es nicht lange, fuhr am Bahndamm gegenüber oben an der Straße, ein Auto heran, stoppte, eine Person stieg aus, und begab sich Richtung Bahnstrecke. Die Person überquerte die Gleise und lief auf die im Gebüsch lauerden Bpb zu. Die Bahnpolizeibeamten sprangen auf und riefen:" Halt stehenbleiben"-BAHNPOLIZEI-Der Mann wollte sich schon unter die Jacke greifen, so schnell konnte er gar nicht schauen und reagieren, da wurde dieser von dem einem Bpb entwaffnet. Dann sagte der Entwaffnete:"Ich bin doch auch von der Polizei!" 
Nach Überprüfung durch die Bahnpolizeibeamten  stellte sich tatsächlich heraus, daß diese Person ein Kollege der Landespolizei Pfaffenhofen/Ilm ist, der ebenfalls die Strecke nach Unregelmäßigkeit überwachen wollte. Ja, bei diesem Fall sieht man, daß die Absprache zwischen der allgemeinen Polizei und der Bahnpolizei auch nicht immer geklappt hat, und die Landespolizei, wenn sie auf Bahngebiet örtlich tätig wurde, die Bahnpolizei nicht immer in Kenntnis setzte.
Es muß gesagt werden, daß diese Sache auch wirklich ins Auge gehen können, wenn es zu einem Schußwechsel gekommen wäre.
Die Dienststellen einigten sich, daß die Bahnpolizei besser unterrichtet wird.

Hausfriedensbruch nach besonderer Art

Kleine Einleitung dazu: Wie wir ja aus der guten alten Polizeiserie aus München
Polizeiinspektion 1 wissen, gab es dort die sogenannten "Stammkunden" der Polizei.
Sei es die alte Frau Gmeinwieser die immer was zum Anzeigen und Nörgeln hatte, oder sei es die sogenannten "Stadtstreicher" oder Penner".
Diese gab es bei den Polizeien ja wirklich, in Fachdeutsch "der oder die Amtsbekannten"!
Solche "Amtsbekannte" gab es natürlich auch bei der ehemaligen Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn. Von einem möchte ich hier erzählen und gebe ihm den Namen des Penner´s  "Hubertus" aus der PI 1.
Natürlich hieß der "Penner" mit richtigen Namen anders, aber aus Datenschutzgründen wird er einfach in "Hubertus" umgetauft.
Und zwar war das so mit dem "Hubertus" hier in Ingolstadt am Hbf.
Hubertus war mal ein ganz normaler Bürger mit Haus und Familie, mit Beruf und einem ganz gewöhnlichen Arbeits-und Lebensablauf. Aus irgendwelchen Gründen, kam Hubertus auf Abwegen. Scheidung, Beruf und Haus weg usw.
Er gesinnte sich ins sogenannte "Pennermilieu"! Die Bahnhöfe der Deutschen Bundesbahn waren da eine schöne "Bleibe", wenn da nicht die Bahnpolizei wäre.
Also gesagt, getan, fuhr Hubertus anfangs immer mit dem Zug schwarz von einem Ort zum anderen und versuchte in den Bahnhöfen zu Nächtigen oder sich auch unter Tags aufzuhalten. Hubertus stammte eigentlich aus einer Stadt ca. 68 km entfernt von Ingolstadt und schaffte es irgendwie immer zum Bf Ingolstadt Hbf zu kommen.
Am Anfang erhielt er mehrere Bahnhofsverweise, denn er war immer in einen verwahrlosten Zustand, stinkend, ohne Reiseabsichten usw.
Nach mehreren Bf-Verweise folgte dann ein Bf-Verbot und dann eine Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruch. Das Ergebnis war Anzeige wegen Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB in Räumen der DB. Sprich die Schalterhalle. Also Hubertus wurde dem Haftrichter vorgeführt und da er keinen festen Wohnsitz hatte, wurde er sofort inhafttiert.
Hubertus machte das meistens in den späten Herbstmonaten und Wintermonaten.
Und jetzt kam er auf den Geschmack, da er sich dachte, im Gefängnis habe ich es warm, bekomme zu Essen und zu Trinken, rundum gesagt dachte sich Hubertus, mir geht´s  gut. Als Hubertus wieder von der Haft entlassen wurde, spielte er das Spielchen von neuem. Er war wieder widerrechtlich im Bahnhof, Bf-Verweis, 2 mal, dann wieder Bf-Verbot und zu guter letzt wieder Anzeige wegen Hausfriedensbruch und und und.
Einmal war es dann wieder so weit, zwei Bpb fuhren mit Hubertus beim Haftrichter vor.
Als sie die Tür zum Dienstraum des Haftrichter´s  öffneten, schlug der die Hände über den Kopf und meinte:" Um Gottes Willen, bringts ihr schon wieder den Hubertus!"
Ein anderes mal führte ihn der Kollege R. vor. Als er mit dem Hubertus beim Haftrichter war, lag dort auf dem Tisch des Haftrichters eine Metallschachtel mit Zigaretten. Hubertus sprang vom Tisch auf, nahm  die Schachtel, wollte sich eine Zigarette herausnehmen, doch im gleichen Moment schrie der Haftrichter:"Hubertus wenn Du nicht gleich die Finger von der Zigarettenschachtel läßt, dann sperre ich Dich nicht ein!" So schnell konnte der Haftrichter nicht schauen, hat Hubertus die Schachtel wieder hingelegt ohne sich eine Zigarette herausgenommen zu  haben , denn er wollte ja eingesperrt werden.
Weitere Episode mit dem Hubertus hatte sich in einer Nacht in den Herbstmonaten abgespielt. Die Bahnpolizeibeamten der DB waren ja auch sozial und menschlich eingestellt, so daß sie schon mal einen sog. "Stadtstreicher" oder "Penner" aufwärmen ließen und nach einer Zeit erst vom Bahnhof verwiesen haben.
Doch in einer Nacht im Herbst, hatte ein Bpb wirklich die totale soziale Ader.
Wie ich im Kapitel "Bp-Dienst" bereits erwähnte, kam es schon mal vor, wenn die Personaldecke eines Bp-Posten´s dünn war, daß ein Bahnpolizeidiensthundeführer mal Nachts alleine den Dienst versah. Mit Hund war das erlaubt. Da gab es von Seiten der DB-und der Bp-Führung eine sog. Ausnahmegenehmigung.  Also in dieser besagten Nacht kam Hubertus wieder nach Ingolstadt in die Schalterhalle des Bf Ingolstadt Hbf.
Er war in einen total verwahrlosten Zustand, seine Kleider stanken und sein Körpergeruch war auch nicht gerade fein. Der Bahnpolizeidiensthundeführer M. machte seine "Runde" mit seinem BpDh durch den Bahnhof. Uhrzeit war so gegen 00.35 Uhr nachdem der letzte Personenzug von München eintraf.  M. traf "Hubertus" schlafend auf den Sitzen der Schalterhalle an. Da der Bpb Mitleid mit Hubertus hatte, nahm er ihn mit und meinte, er solle mit ihm in den Keller des Bahnhofes kommen, da gibt es ein altes Bad mit einer großen blechernen Badewanne und da könne sich Hubertus mal waschen und seine Kleider ebenfalls waschen und in Ordnung bringen.
Der Bpb ließ Hubertus alleine und ging hoch in seinen Bp-Postenraum.
Die Zeit verstrich, immer wieder hörte der Bpb das Wasser nachlaufen.
M. dachte, wann kommt denn endlich der Hubertus wieder rauf. Hubertus ließ es sich gut gehen und genoss die warme Badewanne. M. drehte dann mal wieder mit seinem Hund eine Runde auf dem Bahnhofsgelände. Als er zurückkam, lauschte er mal, wieder rauschte das Wasser.
Inzwischen war es schon 5.30 Uhr geworden, Sonntag früh, und dachte, jetzt wird´s Zeit, daß der Hubertus fertig wird, denn die Ablösung muß das nicht unbedingt sehen, daß Hubertus auf DB-Kosten badete. Wie er das dachte, hörte er schon wie Hubertus hochkam, bedankte sich bei den netten "Schottersheriff" und ging wieder seiner Wege.
M. rief Hubertus noch nach:" Hubertus jetzt schleichst Dich, und laß dich die nächste Zeit hier nicht blicken, gell!! " Hubertus meinte dann ja, ja ich versprech´s! Vielleicht hatte sich Hubertus dann die nächsten Tage einen anderen Bahnhof in Bayern ausgesucht.
Noch eine letzte kleine Episode von Hubertus. Eines Nacht´s  kam Huberts mal wieder zum Bahnhof Ingolstadt Hbf und traf den Kollegen R. auf Bf-Streife an. Hubertus fragte den Bpb R.: " Chef, was muß ich denn machen, daß Du mich einsperrst"?
R. war momentan so verdutzt, daß er nicht´s  sagen konnte.
Was dann später aus Hubertus wurde weiß keiner. Wenn er heute noch leben würde,dann wäre Hubertus ca. 92 Jahre alt.

Leistungserschleichung mit "Biss"

An einem Werktagnachmittag erhielt ein Bahnpolizei-Posten in Bayern die Meldung, daß an einem einfahrenden Personenzug die Bahnpolizei aufgrund eines Schwarzfahrdeliktes benötigt wird. Auch diesmal war ein Bpb mit Diensthund alleine im Dienst.
Der Bpb begab sich mit seinem Diensthund auf den Bahnsteig zum angegebenen Zug.
Der Zugführer übergab dem Bpb eine männl. Person, die den Zug von A bis F ohne gültigen Fahrschein benützte. Außerdem hatte diese Person weder Geld noch Ausweispapieren bei sich. Die männliche Person war schon über 21 Jahren, also kein Kind mehr. Dem Bpb wurde vom Zugführer der Sachverhalt geschildert und es kristalisierte sich eine ganz klare Leistungserschleichung nach § 265 a StGB heraus.
Der Bpb erklärte dem Beschuldigten die vorl. Festnahme und bat ihn mit zum Dienstraum der Bp zu kommen. Dem Beschuldigten ließ der Bpb vor sich laufen und er selber ging mit dem Dh hinten nach. Plötzlich merkte der Bpb, daß der Besch. seine Gangart beschleunigte, und plötzlich lief er über einen Holzbohlensteg, der eigentlich nur für Bedienstete der DB zugängig ist.
Der Bpb reagierte blitzschnell und schickte seinen Diensthund nach. Diensthund hatte natürlich einen Maulkorb angebracht. Beschuldigter wurde vom Diensthund gestellt und jetzt durch den Bpb den Rest am Arm zum Dienstraum verbracht. Dort wurde der Sachverhalt aufgenommen, eine Anzeige nach Vergehen "Leistungserschleichung gem. § 265 a StGB erstellt, sowie eine Vernehmungsschrift des Beschuldigten.
Da der Besch. einen festen Wohnsitz hatte, wurde dieser nach Fertigstellen der Vernehmungsschrift wieder auf freien Fuß gesetzt.
Eines Tages wurde der Bpb vom Posten..X.... zum Wachenleiter seiner vorgesetzten Wache zitiert. Der Wachenleiter sprach den Bpb auf diesen Fall an und meinte, war denn das notwendig, daß sie den Hund dem Beschuldigten nachschicken. Stand denn das in der Verhältnismäßigkeit der Mittel usw. kurzum dem Wachenleiter paßte die Vorgehensweise des Bpb nicht. Dieser war in diesem Punkt anderer Meinung und etwas verärgert. Seine Meinung war,  erstens war der Beschuldigte kein Kind,
zweitens war es keine Ordnungswidirigkeit sondern eine Straftat und drittens waren keine andere Personen gefährdet. Und weiter meinte der Bpb.:"Meinen denn sie wir Bpb die alleine Dienst verrichten machen uns vor den anderen Reisenden lächerlich?!"
Denn hätte ich den Beschuldigten laufen lassen, dann hätten die Reisenden, die den Vorgang beobachteten bestimmt gesagt, mei schau hi, wie bled der Bahnpolizist ist und laßt den Gauner laufen!!!! Daraufhin sagte der Wachenleiter nicht´s mehr.

Leichenfund mit besonderer Bahnpolizei-Meldung

Am Nachmittag eines schönen Sommertages meldete der Lokführer eines Güterzuges der Betriebszentrale, daß neben der Bahnstrecke vermutlich eine Leiche liege.
Bahnpolizei, Kriminalpolizei usw. wurden von der Betriebsleitung verständigt.
Auch wieder an diesem Nachmittag ein Bpb alleine Dienst auf Posten.
Er traf ca. zeitgleich mit der Kripo un den anderen verständigten Diensten am Tatort ein.
Anwesend war auch ein Arzt von der Gerichtsmedizin und untersuchte die Leiche.
Der Bpb sicherte den Tatort ab und begann gleichzeitig mit der Kripo die Tatortarbeiten.
Die Leiche wurde fachmännisch vom Arzt und der Kripo untersucht. Dabei diktierte der Gerichtsarzt die Angaben fachmännisch in sein Diktiergerät. Er benützte auch die Amtssprache der Mediziner. Der Bpb war ein schlaues Kerlchen, er stellte sich neben dem Arzt und stenografierte alles mit, was der Arzt in sein Diktiergerät sprach.
Viele Fachausdrücke und Spezialwörter benützte er, was sich der Bpb zu Eigen machte.
Als die Tatortarbeiten und der Einsatz beendet war, fuhr der Bpb wieder zurück zum Posten und erstellte eine Bahnpolizei-Meldung die es in sich hatte.
Auf der Wache staunte man nicht schlecht, als man dort diese fachmännisch erfaßte Meldung las.
Zum einen muß man auch hier wieder sagen, daß die Bp spitze Leute hatte, denn wer konnte schon Steno und wer setzte denn so was ein im Dienst-nur Spitzenkräfte-oder??


Nicht gemeldeter "Fußballeinsatz"

In der Nacht von Freitag auf Samstag im Herbst war in München ein Bundesligaspiel.
Diese Episode spielte sich in den 80iger Jahre ab.
Die diensttuenden Bahnpolizeibeamten des Postens  X meldeten sich bei der vorgesetzten Wache zu einer Stm (Streife motorisiert) ab. Der Wachhabende der Wache bestätigte die Stm und hatte keine Einwände.
Zwei andere Bpb der BpW München Hbf hatten Feierabend und stiegen uniformiert in ihren Heimatzug ein. In diesem Heimatzug fuhren etliche "Fußballfans" mit.
Im Laufe der Fahrt, wurden die Fans immer lauter, fingen an zu randalieren und wurden gegenüber anderen Fahrgästen renitent und beleidigend.
Der Zugbegleiter des Zuges bat die zwei Bpb um Hilfe. Diese versuchten erst die Fans zu beruhigen und einen Dialog zu führen. Doch diese Fans wurden gegenüber den Bahnpolizisten ebenfalls frech renitent und beleidigend. Dieses Verhalten wurde nicht hingenommen und die zwei Bpb forderten für den Endbahnhof (ihrer Heimatstadt) Verstärkung an. Doch in diesem Posten, der nicht zu ihrer Wache gehörte, bekamen sie von dieser vorgesetzten Wache die Auskunft, daß die Kollegen dieses Postens  auf Motstreife seien. Die zwei waren sehr verärgert, denn die Lage eskalierte immer schlimmer, so daß die Bpb zun ihrem eigenen Schutz die Pistolen ziehen mussten. Schließlich wurde ja die allgemeine Polizei zur Verstärkung hinzugezogen, da es die zwei Bpb vom Posten nicht geschafft hätten von ihrem Standort rechtzeitig am Einsatzort einzutreffen. Der Vorfall wurde später geklärt.
Das war leider auch ein Beispiel, dass ein Bp-Posten nicht informiert wurde, wenn ein Fußballspiel stattfand und das bei der Einsatz-Planung durch die Wachen eventuell ein Einsatz von Bpb eines Postens erforderlich werden konnte und deshalb unbedingt zu berücksichtigen war.


Die späte Meldung

Nachtdienst auf dem Bp-Posten im Bf Ingolstadt Hbf:
Die Bp-Beamten traten pünktlich 20.00 Uhr ihren Nachtdienst an.
Erste Tätigkeiten der beiden diensttuenden Beamten war, den Schriftkram wie man so schön sagt erledigen. Es gibt oder besser gesagt, es gab auch Tage oder Nächte in denen wenig oder nicht´s los war. In dieser Nacht stand im Dienstplan nur einmal eine sogenannte Om I/202 an-sprich ortsmotorisierte Streife zum Bf Ingolstadt Nord.
Gegen 02.00 Uhr morgens verständigte die Betriebleitung der DB die Bp Ingolstadt, daß ein Güterzug nähe Bf Dollnstein, daß ist auf der zweigl. Hptstr. Ingolstadt-Treuchtlingen etwas überfahren habe. Der Lokführer meldete einen Schlag an der Lok beim Befahren des Streckenabschnittes. Ermittlungen der Bp und Rücksprache zufolge, stellte sich heraus, daß das Ereigniss schon gegen 22.00 Uhr etwa stattgefunden habe.
Der Lokführer, versprührte den Schlag an der Lok und fuhr weiter bis in seine Heimatstadt und meldete erst dann den Vorfall. Denn er meinte, wenn er es gleich meldet, dann müßte er wahrscheinlich gleich stoppen und sein Feierabend verzögerte sich um Stunden. Ehrlich erzählt von dem diensttuenden Bp-Beamten daß ihnen das, wie man das schön auf bayrisch sagt, gscheit gestunken hat. Also fuhren die beiden Bpb im Schnelleinsatz zum angegebenen Ort ins Altmühltal und suchten die Strecke ab. Sie fanden ein totes Reh. Fazit: Gott sei Dank, daß es nur ein Reh war, aber trotzdem meldet man so einen Vorfall gleich und denkt nicht an seinem Feierabend, denn es hätte auch ein Mensch sein können, der nur angefahren wurde usw. Der Lokführer bekam eine Belehrung von seinem B-Gruppenleiter, daß er solche Ereignisse sofort melden muß.
Er war einsichtig.


Der Unfall am Bahnübergang "ohne Bahnpolizei" obwohl diese auf der Dienststelle war

Das die Zusammenarbeit zwischen den Bahnstellen und der Bahnpolizei nicht immer klappte, wissen wahrscheinlich alle Insider der DB und Bp.
Dieses war aber teilweise so zu erklären, daß bei den Fahrdienstleitern eine sogenannte Meldemappe (in roter Farbe) auflag, und in dieser Mappe die Verständigung der Bahnpolizei in unterster Reihe stand. War aber nicht immer so.
In meiner Sammlung habe ich auch so eine Meldemappe von dem Dienstzweig der "Lokleiter". In dieser Mappe steht die Telefonnummer der zust. Bahnpolizei erst ziemlich am Schluß. Denn es war eigentlich bei Großereignissen ganz klar geregelt, wer welchen Dienst verständigte.
In einer Nacht hatte sich auch ein Ereigniss abgespielt, wo selbst die Bp-Beamten im Dienst an der Sache zweifelten.
Wieder Nachtdienst auf dem Bp-Posten: 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Diensttuende Beamte: 1 Streifenführer BOS im Bp-Dienst und ein Streifer BS im Bp-Dienst.
Anruf gegen 02.00 Uhr morgens vom Wachhabenden der Bp-Wache Augsburg.
Wortlaut des Wh:" Du.........fahrt´s mal nach Schrobenhausen zum Bü in Bahn-km.......
da hat sich ein Verkehrsunfall ereignet-Pkw in Zug".
Der diensttuende Bp-Beamte wußte, daß auf dieser Strecke ja schon längst Betriebsruhe herrscht und entgegnete gleich:" Wann hat sich denn das ereignet, denn da ist doch schon längst Betriebsruhe!"  Der Wh entgegenete ihn." Der Unfall passierte so gegen 21.30 Uhr"! Der Bpb vom Posten meinte:" Da ist doch der Markt schon verlaufen, was soll denn das, warum hat man uns nicht verständigt, was sollen wir denn da noch?"
Der Wh entgegenete wieder: "Das weiß ich auch nicht, aber fahrt´s mal hin."
Wieder Rückfrage des Bpb:" Ja und was sollen denn wir da noch, daß ist doch unnützer Spritverbrauch, wenn wir da für nicht´s und wieder nicht´s  hinfahren!"
Der Wh entgegenete dann:" Ja, etz fahrt´s  hin, und macht´s  ein paar Fotos. Dann könnt ihr gleich zur PI Schrobenhausen fahren und einen Abdruck des Unfallprotokoll abholen.
Die Bpb fuhren, aber wieder war so eine Situation, wo sie dachten, warum sind wir eigentlich da, und warum verständigte man uns nicht.
Das waren zum Teil diese Schattenseiten der Bp mit der DB und der versch. Dienststellen.
Aus Erzählungen von Kollegen der versch. Großwachen der Bp ist zu entnehmen, daß die Zusammenarbeit der Wachen der Großstädten und das Meldebild der FDL oder sonst. Diensten etwas besser war wie in den ländlicheren Gegenden.


Vorurteilsbehaftete Bezeichnungen
 
Das die meisten Eisenbahner den Spitznamen für unsere Bahnpolizeibeamten
nämlich " Schottersheriff" kannten und benützten ist jedem bekannt, aber das im Umlauf noch einige andere bösartige Bezeichnungen waren, wußten nicht alle Eisenbahner.
Von einem ehem. Bahnpolizeibeamten erfuhr ich aus Erzählungen, daß es da noch folgende Bezeichnungen gab: Schotterlatscher, Schwarzfahrerfahnder, Schwellenwärter, Werkschutz.  Diese Bezeichnungen sind natürlich in Unkenntnis von verschiedenen Personen-aber auch von Behördenkreisen wie Lapo usw. zu hören.
Das diese Namen in keinster Weise nur annähernd zutreffend sind und waren wissen wir auch.


Eine negative Erfahrung
Im Jahre 1990 begleitete ich als junger Zugbegleiter abweichend einen IC (Intercity)
von München Hbf nach Mainz.
Zwischen zwei Großstädten traf ich bei der Fahrscheinkontrolle 3 Ausländer fest, die keine Fahrkarten, kein Geld sowie Ausweispapieren besaßen. Ein klarer Fall für die Bahnpolizei-nämlich Leistungserschleichung gem. § 265 a StGB.
Der IC-Zugchef verständigte für den nächsten Haltbahnhof die Bahnpolizei um den Sachverhalt zu bearbeiten und die 3 "Leistungserschleicher" vorl. festzunehmen.
Noch kurz zu erwähnen ist hier noch, daß die Nachlösungsblöcke von der DB nicht überwacht wurden. Also es wurde nicht geprüft, wenn die Bp die Nachlösung (Orginal und Durchschrift) an sich nahm, was aus dem Vorgang bzw. Nachlösung passierte.
Also nun gut, wir fuhren in den Großbahnhof XY ein und die Bahnpolizei stand schon am angegebenen Standort bereit. Ich erklärte den Bpb vor Ort den Sachverhalt, und da keine Personalien von mir festzustellen waren, wurden diese 3 "Schwarzfahrer" von der Bp mitgenommen.
Wir fuhren weiter. Nach ca. 3 bis 4 Tagen bekam ich eine mündliche Anweisung von unserem Fahrmeister, daß ich mich beim Sachbearbeiter (Strafsachen/Owig) der Bp München Hbf am Gleis 11, 1 Stock melden solle.
Ich nahm sofort Kontakt auf mit dem Sachbearb. Strafsachen/Owig, BHS im Bp-Dienst.........! Als ich bei ihm im Büro vorsprach, schilderte er mir folgenden Sachverhalt.
"Du hast am .........doch 3 Ausländer der Bp in..........wegen Leistungserschleichung übergeben-oder ?" Ich entgegnete:"Ja, warum ?" Er meinte daraufhin:" Ja das ist so, einer der 3 Personen habe in ein Geschäft eingebrochen, und auf der Flucht die Durchschrift der Nachlösung, die du ausgestellt hast verloren, und die sachbearb. Dienststelle der Kripo wollte von der Bahnpolizei.......jetzt Auskunft über die Person, weil du ja auf die Nachlösung geschrieben hast "Person der Bahnpolizei in.........übergeben".
Und jetzt behaupten die Beamten der Bp in......, daß sie gar nicht bei Dir am Zug waren, und es überhaupt keinen Vorgang gibt." Ich war total perplex und schilderte dem Kollegen
der Bp nochmals den Sachverhalt und wie es eben war. Genauso, wie ich es oben beschrieben habe. Dem Kollegen der Bp München kam das auch sehr spanisch vor.
Er meinte:" Am besten, wir rufen mal den Wachenleiter der Bp-Wache......an und reden mit dem".  Der Wachenleiter nahm seine Bpb in Schutz und berief sich auf das Tagebuch I, und meinte:" Es ist kein  Eintrag im Tgb, es gibt keine Strafanzeigen usw."
Ich nahm daraufhin den Hörer und sprach dann selbst mit dem Wachenleiter.
Anfangs wollte er mir immer einreden, daß es den ganzen Vorgang überhaupt nicht gibt und wollte wahrscheinlich seine Leute in Schutz nehmen, daß diese auf seiner Wache korrekt ihre Arbeit machen. Nach langem Hin und Her, lenkte er dann ein, entschuldigte sich dann und meinte, daß er seine Bpb nochmals befragen muß.
Von der Sache habe ich nie mehr was gehört.
  


Aufgriff eines Jugendlichen
Wie wir allé wissen, war die Zeit früher einfach anders. Die Ganoven ob Groß oder Klein hatten eigentlich noch Respekt vor der Obrigkeit und vor den staatlichen Organen.
Natürlich gab´s  da auch schon Außnahmen. Personen die gegen Polizei und Staat skrupellos vorgingen, den ein Menschenleben nichts bedeutete, und einfach mal einen Polizeibeamten oder Personenschützer erschoß. Die Zeit der Polizei und auch der Bahnpolizei der DB war auch anders. Damals wurden renitente Schläger oder wenn´s mal sein mußte, ein kleiner böser Gauner, härter angepackt.
Heute kann man das leider nicht mehr so bringen, weil einem die Presse und die Medien als Polizei so dermaßen in den Dreck zieht, daß man ein Verfahren am Hals hat.
Die Erzählung hier handelt von einem Jugendlichen Ausreißer, der von einem Heim im bayerischen Schwaben ausgerisen ist.
Ein ehem. Bahnpolizeibeamter, der bei mir im Zug mitfuhr erzählte mir diese Geschichte.
Er und sein Kollege drehten die letzte Runde nach Mitternacht durch den Bahnhof.
In der Schalterhalle trafen sie einen Jugendlichen an, der um diese Uhrzeit am Bahnhof nichts verloren hätte. Zur Aufklärung des Sachverhalts nahmen sie den Jugendlichen mit zum Dienstraum der Bp. Dort angekommen, wurde der Sachverhalt und die Personalien festgestellt. Das Ergebnis war, der Jugendliche war von einem Jugendheim ausgerissen.
Das Verhalten des jungen Mannes war negativ. Als ihm der eine Bp-Beamter danach fragte, warum und weshalb der Jugendliche ausgerissen ist, dieser entgegnete dem Bpb:"Weiß Du was man bei uns (damit meinte er im Jugendheim) mit solchen wie ihr es seid machen würde!" Und zog sich aus dem Rachen Schleim vermischt mit Spucke hoch in den Mund und wollte den anderen Bpb anspucken. Doch so schnell schaute und reagierte der Junge nicht, so bekam er eine Watschn, daß er faßt umfiel.
Der Jugendliche schaute danach ganz schön dumm, denn mit so einer Reaktion hatte er nicht gerechnet, daß er a) eine Watschn (Ohrfeige) bekam, und b) daß der Bpb so schnell reagierte. 
Denn anspucken oder sonst. will sich keiner lassen.
Fazit ist: Wie unser damaliger Ministerpräsident Streibl sich mal nach einem Polizeieinsatz rechtfertigte, nachdem einige Beschwerden über die Polizei eingeangen waren nach einem Gipfeleinsatz. Ja mei, in Bayern faßt man halt die Personen etwas fester an.
Der Jugendliche Ausreißer wollte damit ausdrücken, daß man in seiner Umgebung die Polizei anspuckt. Aus solch kleinen Dingen kann sich so manches großes Entwickeln, wenn ein 17 Jähriger Jugendlicher (damals in den 70iger Jahren) Polizeibeamte ins Gesicht spucken will, nur weil diese ihre Arbeit machen, dannn  weiß man nicht, was dieser Mann dann später macht, wenn er erwachsen ist. Das kann man so oder so sehen.
Entweder war das eine Lehre für´s  Leben, daß er sich bessert.
Oder er wird durch so eine Aktion krimineller.
Wer weiß, was aus solchen Burschen geworden ist.


Der eifrige alte Bp-Postenführer
Nach dem Krieg wo Lebensmittel Mangelware war, wurden vielerorts Güterwaggon der DB geplündert. Es wurde viel Schwarzmarkt und dergleichen getätigt.
Der Bahnpolizeibeamte stand zwischen zwei Fronten. Einerseits die Bürger, mit den er Tür an Tür lebte, die teilweise wenig zu Essen hatten und wenig Kleidung usw.
Die andere Seite war da das Gesetz, der Staat, den der Bpb diente und auch dort sein tägliches Brot verdiente.
Aus alten Geschichten geht hervor, daß die Bahnpolizei gegen die Eisenbahner, die Waggons plünderten, oder z.B. Kartoffeln Zentnerweise unterschlugen, anzeigen mußten.
Der Auftrag der Bp bestand unter anderem, sämtliche abgestellte Güterwagen nach deren Verschluß zu kontrollieren. Das abgehen sämtlicher Waggons und überprüfen, ob der verschlossen ist, oder die Plombe zerstörrt war.
Da gabe es einen Bpb der zu dieser Zeit seinen schwierigen Dienst versah. Dieser Bahnpolizeibeamter wurde später Postenführer eines Bahnpolizeipostens.
Dieser Bp-Po.-Fhr.  hatte noch bis in die 70iger Jahre die Ansicht, des Nachts in die Güterbahnhöfe zu fahren und Waggon für Waggon zu untersuchen, ob die Plombe der Wagentüre in Ordnung war. Jüngere Kollegen spielten da aber nicht mit, weil sie meinten, daß ist nicht unser Auftrag in der heutigen Zeit, wenn kein Verdacht oder sonst. besteht, da Wagen für Wagen abzulaufen und nachzuschauen, ob da was fehlt.
Nach einer Weile sah das der alte Bp-Po.-Fhr. ein.

Eine wirklich alte Geschichte
Ich bekam die Tage einen Anruf eines noch wirklich "alten übriggeblieben Zeitzeugen" der Bahnpolizei aus NRW, der mir folgende Geschichten erzählte:

Die Namen wurden frei erfunden:

Der Kartoffeldiebstahl
Nach einer Meldung der Bahnpolizei...............vom 28.12.1953 wird der Güterbodenarbeiter Alois Meuerer, geboren am 12.02.1918, beschuldigt, sich an zwei Diebstählen auf Bahngebiet beteiligt zu haben. Ihm wird vorgeworfen am 27.12.auf 28.12.1953 aus Wagen der DB mehrere Zentnersäcke mit Kartoffeln gestohlen zu haben.
Überführung: Kartoffelsäcke wurden im Keller des Beschuldigten und im Dienstspind des Beschuldigten sichergestellt.
Dem Güterbodenarbeiter wurde gekündigt-ganz schön hart!!!

Ein Dienstvergehen
Am 03.06.1954 kontrollierte der Wachenleiter einer Bahnpolizeiwache in NRW seine Bahnpolizei-Außenposten. Um 18.30 Uhr wurde der Bundesbahn-Betriebswart im Bp-Dienst Lauer in seinem Posten nicht angetroffen. Der Wachenleiter beobachtete um 18.35 Uhr wie der Bpb zu einem Nebenlager ging und trank dort eine Flasche Wasser.
Kurz danach begab sich der Bahnpolizeibeamte Lauer ins Stellwerk X. Der Wachenleiter wartete etwas und betrat um 18.50 Uhr das Stellwerk und traf den Bpb L. im Stellwerk auf einer Bank sitzend an, ein Heftchen in der Hand, lesend. Wie der Bpb L. den Wachenleiter sah, versuchte er schnell den Roman den Fahrdienstleiter zuzustecken.
Der FDL reagierte nicht so schnell. Der Wachenleiter fragte den Bpb Lauer, was er da in der Hand  habe und was er im Stellwerk um diese Zeit zu suchen habe, da laut Dienstplan er ganz anders sein müßte. Darauf entgegnete L. ihn, daß er ein Heft habe und er übergab dieses Heftchen, das ein Roman war dem Wachenleiter. Der Wachenleiter stellte fest, daß er gerade auf Seite 13 gelesen hatte. Zur Frage des WL, was er hier mache, entgegenete ihm der Bpb Lauer, daß er eine Kaffeepause mache.
Der Wachenleiter nahm daraufhin den Telefonhörer in die Hand und rief den Wachhabenden seiner Wache an und fragte nach, ob der Bpb Lauer vom Bp-Posten......X eine Kaffeepause meldete. Der Wachhabende entgegnete dem WL, daß der Bpb L. um 18.00 Uhr eine Kaffeepause anmeldete.
Der Wachenleiter bedankte sich für die Info seines Wh legte den Höhrer auf und stauchte (schimpfte) den Bundesbahnbetriebswart im Bp-Dienst Lauer ganz schön zusammen. Er meinte:" Erstens haben sie ihre Kaffeepause um 40 Minuten überzogen, zweitens verweilen sie entgegen der Dienstordnung hier im Stellwerk, wo sie doch eigentlich um diese Uhrzeit ganz wo anders sein müßten"!.
Drittens haben sie nicht in der Wache gemeldet, daß sie die Kaffeepause verlegen und im Stellwerk sind!. Weiter fügte der WL hinzu:" Jetzt begeben sich sich unverzüglich in ihren Dienstraum bis Dienstschluß!"
Morgen früh melden sie sich unaufgefordert bei mir im Büro!!!
Fazit: Der Bundesbahn-Betriebswart im Bp-Dienst Lauer bekam eine Ermahnung.
Außerdem rügte ihm der WL, er solle seine Dienstgeschäfte ernst nehmen und sich an die Pausezeiten und an die Dienstaufgabensammlung streng halten.
Das war nochmal gut gegangen dachte sich der Bpb Lauer.

Eine "außergewöhnliche" Zugfahrt
-Außerplanmäßiger Halt eines Güterzuges-
Am Samstag, den 08.08.1981, gegen 01.10 Uhr wurde die Bahnpolizei Ingolstadt vom Fahrdienstleiter Pfaffenhofen/Ilm verständigt, daß auf dem Dg 53 376 drei männliche Personen mitfahren. Dies hatte der Fdl bei der Durchfahrt des Dg durch Pfaffenhofen/Ilm gesehen. Nach Absprache der Bahnpolizei mit dem Fahrdienstleiter des Bf Ingolstadt Hbf wurde der Dg 53 376 in Ingolstadt Hbf angehalten.
Nach Ankunft des Dg 53 376 um 01.30 Uhr konnten von der Bahnpolizei Ingolstadt
(Geyer, BS im Bp-Dienst/Stadler, BOS im Bp-Dienst) drei männliche Personen festgehalten werden. Sie wurden anschließend in den Dienstraum der Bp verbracht.
In einem Kontaktgespräch mit den Betroffenen konnte festgestellt werden,, daß sie gegen 00.05 Uhr beim Bf München Süd auf einen stehenden Güterzug gestiegen sind.
Aus reiner Abenteuerlust wollten sie ähnlich wie in einem Film auf einem Güterzug mitfahren. Sie hatten keinerlei Ahnung wohin der Zug fährt. Sie hatten nicht die Absicht nach Ingolstadt zu fahren. Alle drei junge Männer waren in einem Alter zwischen 18 und 20 Jahren. Der Dg erhielt eine Verspätung von 3 Minuten. Die Angelegenheit wurde als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Ungerechte EBO-Sache
erzählt von einem ehem. Bp-Beamten einer Großstadt-Bp-Wache

Es gab leider auch in Sachen EBO-Verwarnungen nicht schöne Dinge.
Damit meine ich, daß es auch mal vorgekommen ist, daß Eisenbahner ein Bußgeld
erhielten, da leider der ausführende Bp-Beamte zum Zeitpunkt der Handlung nicht wußte, daß es sich bei den zu Verwarnenden um einen Eisenbahner handelte, sonst hätte man da ein Auge zugedrückt.
Aber die Geschichte, die jetzt folgt, ist leider wahr und die Bp-Beamten waren nicht sehr glücklich über diese Sache.

Und das war so:
Eine große Bundesbahndirektion war ca. 150 m Fußweg entfernt von einer Bp-Wache und die Sparda Bank war ebenso ca. 150 m entfernt.
Das Bw (Bahnbetriebswerk) war 3 km vom Bahnhof entfernt.
Eines Nachts wurde ein Lokführer aus der Ruhe zu einem Einsatz für einen erkrankten Kollegen gerufen. Zugübernahme war an dem besagten Hauptbahnhof. Er parkte in der Eile wahrscheinlich seinen Pkw ohne ausgelegte Parkerlaubnis auf einem Mitarbeiter-
parkplatz im Bereich der Bahnanlagen und ein Bp-Beamter hing ihm einen Strafzettel an die Windschutzscheibe. Sein Widerspruch wurde vom Bp1 (BAR im Bp-Dienst) zurück-
gewiesen, er mußte bezahlen. Der Bpb wenn das vorher gewußt hätte, daß es sich um
einen Lokführer handelt, der noch dazu seine Ruhe opferte, dann hätte er keinen Straf-
zettel hingehängt! Wir wissen alle, daß der Bpb gerne den Strafzettel zurückgenommen hätte, aber leider war die Sache schon weitergeleitet gewesen.
Einige Zeit darauf stand ein Pkw im Halteverbot auf dem Bahnhofsvorplatz vor der Sparda.  Auch hier wurde, diesmal von einem anderen Bpb dieser Großstadtwache ein
Strafzettel an die Windschutzscheibe angebracht. Kurze Zeit später kam der Anruf des
Bp 1. Der Bp 1 teilte dem Bpb folgendes mit. Der Parker da an der Sparda ist Bundes-
bahnoberrat (BOR) und hat eine Parkgenehmigung für den BD-Hof. Der Bpb sollte die Verwarnung zurücknehmen! Als der Bpb die Rücknahme verweigerte, denn er dachte, wenn dann gleiches Recht oder Leid für alle, bekam er vom Bp1 folgendes Argument zu hören:
"Sie vergessen, wer sie bezahlt"! Darufhin lachte der Bpb und legte auf.
Kurze Zeit später im Dienstunterricht der gleiche Bp 1: "Die Bahnpolizei müßte mehr verwarnen"! Der Bpb antwortete darauf: "Ich kann das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren"! Wenn ein Lokführer dringend einen Zug in 3 km Entfernung übernehmen soll,
muss dieser laufen, während ein Oberrat überfordert ist, 150 m zu Fuß zu gehen.!!!!
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                     Ein teures Frühstück

In den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts befanden sich vor dem Umbau des
Hauptbahnhofs in Düsseldorf zwei von der Vorhalle aus begehbare große Wartesäle.
Der Wartesaal 1. Klasse in der oberen Etage und der Wartesaal 2. Klasse im Untergeschoss.
An den Wochenenden öffnete der Wartesaal 1.Klasse nach einer nächtlichen Reinigung um 06.00 Uhr. Nun strömten die Reisenden, aber auch viele Besucher aus der Altstadt mit ihren Kneipen nach durchzechter Nacht in den Wartesaal, um dort zu frühstücken.

Nun erschien eine männliche Person, nahm an einem der Tische Platz und bestellte lautstark ein Frühstück.
Die Kellnerin ging zu ihm hin, gebot ihm, sich ruhig zu verhalten, nahm die Bestellung auf und ging in die angrenzende Küche.
Als sie mit der Bestellung zurückkam und direkt, wie durch die Geschäftsführung angewiesen, kassieren wollte, spuckte der Mann auf einen Zwanzigmarkschein und knallte ihn der Kellnerin vor die Stirn, sodass der Schein kleben blieb.
Was folgte naturgemäß? Die Kellnerin rief den Geschäftsführer und der wiederum die Bahnpolizei.
Nun wurden die Personalien des "Störers" festgestellt und, da er sich nicht ausweisen konnte, wurde er zur Wache gebracht (
Funkgeräte gab es noch nicht).
Ihm wurde eröffnet, dass gegen ihn, wegen seines unmöglichen Verhaltens, eine sogenannte "Bapü" (
Bahnpolizeiübertretungsanzeige) erstattet werde.
Diese Anzeige wurde vom Wachenleiter auf der Rückseite mit einem Strafvorschlag (
in Bleistift) versehen und dann der Bahnpolizeibehörde (damals das Bundesbahn-Betriebsamt) vorgelegt. Das Betriebsamt leitete die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter und das AG Düsseldorf folgte dem Strafvorschlag und erließ einen Strafbefehl.
Der Störer musste für sein Frühstück 150,00 DM bezahlen.
Ob es ihm geschmeckt hat, bleibt anzuzweifeln.

Berichtet am 14.Juli 2009 von Bernward U.
Bernward vielen Dank für diesen Bericht
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Seltener Zeitgenosse
von Bernward U.

"Herr Wachtmeister, Herr Wachtmeister, ich wollte im Kaufhof etwas Rolltreppe fahren, aber die war schon besetzt!" Mit diesen Worten kam eine männliche Person in der Bahnhofshalle auf uns zugestürmt. Was für ein komischer Vogel, dachten wir, ließen ihn in der Bahnhofshalle stehen und setzten die Streife fort.
Nach wenigen Metern aber plötzlich ein großes Geschrei:" Dieser Kerl, was will der von uns, der spinnt wohl, usw."
Was war geschehen?
Der Mann, der uns eben noch mit der Rolltreppengeschichte angesprochen hatte, war hinter einer Frau, die ein kleines Kind an der Hand führte, herangeschlichen und dann unvermittelt um sie herum gesprungen, um sie mit einem lauten Geschrei zu erschrecken.
Der Mann wurde aufgefordert, den Bahnhof sofort zu verlassen, was er auch zunächst einmal tat.
Doch etwa eine halbe Stunde später, passierte das gleiche Theater wieder.
Diesmal wurde der Mann, der nicht betrunken war, der Wache vorgeführt, die Personalien wurden festgestellt, und er erhielt ein schriftliches Bahnhofsverbot.
Offensichtlich hatte auch dies keinen Eindruck bei ihm hinterlassen und nachdem er ein drittes Mal unangenehm aufgefallen war, wurde er wiederum der Wache vorgeführt.
Nun stellte sich bei einer Durchsicht seiner mitgeführten Sachen heraus, daß er im Besitz von mehreren Schließfachschlüsseln war, was nun bei uns das Interesse an dem Inhalt dieser Fächer weckte.
Und siehe da-Die Schließfächer waren gefüllt mit lauter gestohlenen Dingen. Es fing mit Tellern und Besteck aus der Bahnhofsgaststätte an und es endete mit mindestens einem Dutzend Telefonbüchern, die den Vermerk trugen: "Gestohlen im Fernsprechhäuschen" oder so ähnlich. Der Inhalt der Schließfächer wurde sichergestellt und der Mann wegen Diebstahls der Kripo zugeführt.
Später teilte man uns mit, daß diese Person durch die Ordnungsbehörden nach ärztlicher Untersuchung in ein Landeskrankenhaus eingewiesen wurde.


Ereignis aus den 70iger Jahren    Bahnpolizeiwache Düsseldorf
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Bp-Dienst und die Werbung.......

Ende der sechziger Jahre Anfang der siebziger Jahre wurden an den Wochenenden in einem Düsseldorfer Güterbahnhof Wagenladungen mit hochwertigem Inhalt (Waschmaschinen und Kühlschränke) abgestellt, die dem Empfänger in der Regel am folgenden Montag morgen in den Gleisanschluß zugestellt wurden. Nun kam es aber immer wieder vor daß diese Wagenladungen, bevor sie den Empfänger erreichten, bestohlen wurden.
Deshalb wurde mit Absprache mit dem damaligen Fahndungsdienst der DB eine örtliche Bewachung dieser gefährdeten Ladungen über das Wochenende hinaus durchgeführt.
Eines Morgens kamen die Kollegen vom Einsatz zurück und einer der am Einsatz beteiligten Kollegen erklärte:" Nun wissen wir endlich, wer die Täter sind, die uns immer diese Wagen beklauen."
Auf die Frage des Wachhabenden wer die Täter sind, erklärte der Kollege:" Das sind die Frauen aus der.xxx-.Siedlung."
Auf eine weitere Frage, wie er darauf komme, erklärte der Kollege knochentrocken:

"Bauknecht weiß, was Frauen wünschen"!

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