Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn
  Vorgänge nach Tgb II u. III
 

Vorgänge nach Tagebuch II:

Vorgänge nach Tagebuch II sind Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau-und
Betriebsordnung:
Beispiele sind: Unbefugter Aufenthalt in den Gleisanlagen,
                           Unbefugtes Überschreiten der Gleise innerhalb des Bahn-
                           hofes oder außerhalb.
                           Unbefugtes Abstellen eines Fahrzeuges auf Bahngebiet
                           und vieles mehr.

Hier ein paar Beispiele (Abfassung von OwiG-Anzeigen/Bußgeldbescheid
nach der Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung).

Am 05.Janunar 1972, in der Zeit von 07.45 Uhr bis 08.05 Uhr, wurde das auf Ihren Namen zugelassene Fahrzeug, ___________,polizeiliches Kennzeichen__________unbefugt auf Bahngebiet , und zwar an der Fuhrwerksrampe für den Behälterverkehr im Güterbahnhof___________
abgestellt . Verstoß gegen die §§ 62 und 64 a der Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung.
Die obengenannten Anlagen sind durch entsprechende Bauten und Einrichtungen klar als der Verkehrsabwicklung dienende Bahnanlage zu erkennen. Abgesehen davon und´zur unmißverständlichen Orientierung sind an den Toreinfahrten zum Güterbahnhof______________ Verkehrszeichen nach der StVO (Zeichen 250) mit dem Zusatz "ausgenommen bahnbezogener Verkehr" deutlich sichtbar angebracht.
Am Fahrzeug wurde eine Verwarnungsgeldbescheinigung mit Zahlkarte angebracht. Der Fahrer wurde gleichzeitig gebeten, das festgesetzte Verwarnungsgeld in Höhe von DM 10.- innerhalb einer Woche einzubezahlen. Der Betrag ist jedoch bislang hier nicht eingegangen.
___________________________________________

Am ____________19___, in der Zeit von ______Uhr bis_____Uhr, wurde
das auf ihren Namen zugelassene Fahrzeug__________,polizeiliches Kennzeichen___________unbefugt auf Bahngebiet, und zwar an der Ladestraße des ________________abgestellt.
Das Fahrzeug behínderte das Ladegeschäft der Firmen mit ihren Fahrzeugen.
Verstoß EBO §§ 62 und 64 a.
Am Fahrzeug wurde eine Verwarnungsgeldbescheinigung angebracht mit Zahlkarte. Der betroffene Fahrer wurde gleichzeitig gebeten, das festgesetzte Verwarnungsgeld in Höhe von DM 10.- innerhalb einer Woche zu bezahlen. Der Betrag ist jedoch bei hiesiger Bp-Wache noch nicht eingegangen.
___________________________________________

Am ____________19___, gegen _______Uhr, wurden sie von einer Bahnpolizeistreife angetroffen, als Sie die Betriebsgleise der Deutschen Bundesbahn verbotswidrig überschritten, und zwar im Personenbahnhof
_____________. Verstoß gegen die §§ 62 und 64 a der Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung.
Das Verbot des Überschreitens der Gleise ist außerdem durch aufgestellte Verbotsschilder deutlich und für jedermann sichtbar kenntlich 
gemacht.

Sie haben demnach eine durch zusätzliche Verbotsschilder getroffene
Anordnung nicht befolgt und die Betriebsgleise trotzdem überschritten, und zwar ganz offensichtlich in der Absicht, sich so den Weg abzukürzen.
Durch Ihr Verhalten haben Sie den anderen Reisenden ein schlechtes Beispiel gegeben und sich selbst einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt.

Da Sie am Tattage angeblich nicht über Bargeld verfügten, wurde Ihnen eine Verwarnungsgeldbescheinigung und Zahlkarte ausgehändigt.
Gleichzeitig wurden Sie gebeten, das festgesetzte Verwarnungsgeld in Höhe von DM 20.- innerhalb einer Woche einzuzahlen.
Der Betrag ist bislang hier nicht eingegangen.

Zeugen:  Schmid, BHS im Bp-Dienst, Stangl, BOS im Bp-Dienst
____________________________________________

Am__________19___, gegen_______Uhr, wurden Sie von Beamten der
Bahnpolizei_____________innerhalb der Gleise des Bahnhofes_______
angetroffen. Sie hatten als Betriebsfremder keinerlei dienstliche Tätigkeiten zu verrichten und haben somit die Anlagen des Bahnhofes___
__________widerrechtlich betreten.
Sie waren mit der Zahlung einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 10.- DM einverstanden und nahmen von den Bahnpolizeibeamten eine teilweise vorgefertigte Zahlkarte entgegen.
Die Zahlung ist bis heute nicht bei der Bahnpolizeiwache eingegangen.

Zeugen: Rademacher BOS im Bp-Dienst, Binder, BS im Bp-Dienst
___________________________________________
Anlage: Bußgeldbescheinigung (Strafzettel) nach EBO-Verstoß

Rückseite des Strafzettels

Verwarnungsgeldbescheinigung (Strafzettel) "blanko"



Bild Beweismittel-Verkehrszeichen-

Beschilderung am Kundenparkplatz des Bf Ingolstadt Hbf -1980-
Schild: Bahnanlage


verkehrswidrig abgestellte Pkw´s  am Bf Ingolstadt Hbf   -1980-
Kundenparkplatz



Von der Seite fotografiert


Pkw außerhalb der Parkmarkierung  Beispiel-Bild   -1980-

Beschilderung an Zaunanlage des Bf Ingolstadt Hbf   -1980-

Beschilderung an Zaunanlage des Bf Ingolstadt Hbf
Bilder dienten als Beweismittel





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Vorgänge nach Tagebuch III

Vorgänge nach Tgb III sind Verstöße gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung)

Beispiel: Verstoß gegen § 19 StVO-unbefugtes Befahren eines Bahnübergang trotz eingeschalteten Rotlicht oder geschlossener Schranken. (Halbschranken).

Verstoß gegen § 19 StVO
Am...................., den..................19......, um...........Uhr, überquerte Herr/Frau/Fräulein............................... mit seinem/ihrem Pkw, Marke..................., Farbe...................., amtliches Kennzeichen.....................,
den schienengleichen Bahnübergang in........................,........................ bei
Bahn-km der Strecke..............................-........................ aus .......................
Richtung kommend (von der...................Straße weiter in Richtung.............
................................), obwohl bereits rotes Lichtzeichen gegeben wurde.

Herr/Frau/Fräulein............................war beim Einschalten des Rotlichtes
noch ca. 10 Meter vom Bü entfernt und fuhr ohne anzuhalten mit erhöhter
Geschwindigkeit über den Übergang, welcher für den ..................-Zug
4711 gesperrt wurde.

Der Bahnübergang ist ausreichend gem. § 40 StVO mit den Zeichen 153, 131 159, 162 und nach § 41 StVO mit dem Zeichen 201 gekennzeichnet,
bzw. angekündigt. Das Zeichen 131 steht ca. 130 Meter vor dem Bü.
Diese Tatsache alleine spricht schon dafür, daß der/die Fahrer/Fahrerin
rechtzeitig auf die Lichtzeichenanlage hingewiesen wurde.

Da der "Rotphase", welche ca. 10 Sekunden dauert, eine ca. 4 Sekunden dauernde "Gelbphase" vorausgeht, hätte der/die Beschuldigte/Beschuldigte bei einiger, dem Verkehr erforderlichen Aufmerksamkeit und Vorsicht die Lichtzeichenanlage wahrnehmen und 
ohne Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig anhalten können.
Auf Vorbehalt des Verstoßes gegen § 19 ( I, II ) StVO äußerte die/der
Beschuldigte..........................daß er/sie eine andere Ampel an der..........-Str. beobachtet hatte/habe und dachte, daß die Lichtzeichenanlage am Bü noch gelb zeigte beim Passieren des Bü. Darum fuhr sie/er noch über den Bü.
Zu bemerken wäre, daß es sich bei den vorgenannten Äußerungen um eine reine Schutzbehauptung handelt, da die/der Fahrerin/Fahrer beim
Einbiegen von der ...................-Straße in die................-Straße einen Blick
auf die am Bü angebrachte Lichtzeichenanlage tat.
Daraufhin gab er/sie Gas und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit über den Bahnübergang.

Zeuge:...............................Stellwerkswärter (BS), Dienststelle....................
           Würzfelder, BOS im Bp-Dienst, Stangl, BS im Bp-Dienst


Bilder von Mot-Streifen: Überwachungsauftrag
                                                         an Bahnübergängen

Jahr: 1987

schienengleicher Bü an zweigl. Hauptstrecke Ingolstadt-Treuchtlingen
bei Bahn-km 89,239 (Blumhof)



Bahnübergang mit Halbschranke Strecke Ingolstadt-München


Bü an zweigl. Hauptstrecke Ingolstadt-Treuchtlingen
bei Hagenacker



Bü an der zweigl. Hpstr. München - Ingolstadt


Überwachung der Bü wegen sog. "Rotlichtfahrer"



Zwischenmeldung an den Wh der Bp-Wache:
Überwachung der Bü-Ohne Feststellungen-
Keine Verstöße gegen § 19 StVO
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Anlage:

In dieser Anlage wurden die Verstöße nach EBO und 
§ 19 StVO eingetragen



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Es folgen Bilder von Einsatzfahrzeugen der Bahnpoli-
zeiwache Augsburg von 1978 u. 1979, die aufgrund
von Ermittlungen wegen Verstößen gegen die EBO
gefertigt wurden-



1978 am Kundenparkplatz auf Bahngebiet abgestelltes
Bp-Einsatzfahrzeug VW-Käfer (DB 12-160) BpW Augsburg

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Bahnkörper Bahnhof Klais-höchstgelegener IC-Bahnhof
Strecke Garmisch-Partenkirchen - Mittenwald    1978
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Bp-Einsatzfahrzeug auf der Laderampe des Bahnhofes
Kaufering 1979   alter VW-Bus (Kombi)
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etwas anders fotografiert Bp-Einsatzfahrzeug an der Lade-
rampe des Bahnhofes Kaufering  1979
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und hier nochmal in Farbe

Bp-Einsatzfahrzeug VW-Bus (Kombi) an der Laderampe
anl. Ermittlungen wegen Verstöße der EBO    1979

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Bilder vom Bahnpolizei-Posten Ingolstadt
gefertigt ebenfalls anl. Ermittlungen wegen Verstöße EBO auf Bahngebiet



Bp-Fahrzeug VW-Variant Passat abgestellt an der Laderampe
des Bahnhofes Schrobenhausen Ende der 80iger Jahre

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Lage eines Teils des DB-Kundenparkplatzes am Bahnhof
Schrobenhausen
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Laderampe des Bahnhofes Schrobenhausen
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Und das kann rauskommen, wenn man die Schranke umfährt


oder das Blinklicht mißachtet!!

Unfall am Bü im Bereich Bp-Wache Köln 80iger Jahre



im Bild li. Einsatzkoffer des Bp-Fahrzeuges




Auch ein Unfall am Bahnübergang



Bahnpolizei-Einsatz am Bü



  Bahnpolizei-Einsatz am Bü 



 Befragung des Lokführer´s  und Rangierleiter´s  durch Bp







 
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