Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn
  Bp-Dienst
 


Zuständigkeit der Bahnpolizei nach DV 425 
(Vorschrift für den Bahnpolizeidienst)

Die Bahnpolizei ist nach EBO (Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung DV 300) § 56 örtlich auf dem Gebiet der Bahnanlagen (im folgenden Bahngebiet) zuständig.
Das Bahngebiet umfaßt alle Flächen, auf denen sich bauliche oder maschinelle Anlagen befinden, die "zum Betrieb einer Eisenbahn erforderlich " ( § 4 EBO) und zu diesem Zweck von einem Eisenbahnunternehmen geschaffen und in Betrieb genommen (gewidmet) worden sind.
Zum Betrieb der Eisenbahn gehört nicht nur das bloße Bewegen der Fahrzeuge, sondern hierzu rechnen alle Handlungen und Maßnahmen, die zusammenwirkend und ineinandergreifend die Transportleistungen ergeben.
Das Bahngebiet umfaßt darüber hinaus alle Flächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen den vorgenannten Flächen räumlich zugeordnet sind (z.B Gleisdreiecke, technisch oder feuerpolizeilich bedingte Abstandsflächen zwischen oder Bauwerken usw.

Die Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn ist eine Schutzpolizei. Vorbeugender Dienst der Schutzpolizei gegen abstrakte und konkrete Gefahren. Dienstleistung in Uniform, bei Bedarf und Sonderfällen auch in Zivil.

Streifendienst auf dem Gebiet der Bahnanlagen: Personen-und Güterbahnhöfen, Strecken.
Arten der Streife. Fußstreife, Hundestreife, Mot-Streife, Zugstreife.

Der Bahnpolizeibeamte ist gebunden an Gesetze: EBO, OWiG, StPO,GG, StGB u.AEG

Bahnpolizeibehörden -und Gliederung

Bp-Behörden sind-
die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, die Bundesbahndirektionen
und die Ämter des Betriebsdienstes

Letzte Gliederung der Bahnpolizei

-Gruppe Bp in den Bundesbahndirektionen 
mit eingerichteter Meldestelle Bp

- Bahnpolizei-Wache mit Sitz in großen Bahnhöfen
  mit angegliederten Bahnpolizeiposten in der Fläche

Die vorgenannten Gliederung bezeichnet man als Außenstellen

Widmen wir uns den Bahnpolizeidienst, wie er in der Dienstvorschrift für Bahnpolizeibeamte DV 425 von § 15 bis § 19 geregelt ist.

Hier ein paar wichtige Auszüge:
Die Bahnpolizeiwache hat in ihrem Bereich für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zu sorgen.

Die Bp-Wache wird von einem Wachenleiter (Wl) geführt. Er hat den Einsatz nach den Bestimmungen des Anhanges XVI zu planen und für wirtschaftliche Verwendung der verfügbaren Kräfte zu sorgen. Er kann im Einzelfall Abweichungen von von der Normalausrüstung mit Einverständnis des Gruppenleiters Bahnpolizei bestimmen.
Der Wachenleiter hat einen Vertreter, der ihn bei seinen Aufgaben unterstützt und bei Abwesenheit des Wachenleiter´s  vertritt.



Die Bahnpolizeiwache ist ständig mit einem Wachhabenden (Wh) besetzt, der den Wachenleiter auch bei seinen Führungsaufgaben unterstützt und ihn sowie seinen Vertreter bei Abwesenheit vertritt. Der Wachhabende ist für den ordnungsgemäßen Ablauf und Abwicklung des Dienstes während seiner Dienstschicht verantwortlich und hat die Vorgesetzten ausreichend zu unterrichten. Der Wachhabende darf seinen Dienstposten kurzfristig verlassen oder unbesetzt verlassen, wenn ein polizeilicher Notstand dies erfordert.
Bei längeren Abwesenheit hat er einen Vertreter zu bestimmen.
BHS im Bp-Dienst H.J. B.  (Bp-Wache Bonn)

Unter anderem hat der Wachhabende folgende Aufgaben.

Überwachen:     Die Dienstfähigkeit der Bpb, Des Dienstantrittes, Zwischenmeldung und 
                        Rückmeldungen von Streifen und Einsätzen der Bpb, der Dienstausüb-
                        ung und Erledigung der Dienstaufgaben;

Bekanntgabe:    Der Dienstaufgaben nach dem Tageseinsatzplan
                        Fahndungsersuchen,
                        Wer mit wem Streife und wohin fährt, wer´im Bahnhof Ordnungsdienst
                        oder Ortsstreife fährt, oder wer Zugstreife oder Sonderaufträge durch-
                        führt.

Führen:             Der Wachhabende (Wh) hat folgende Bücher zu führen:
                        Die Bücher und Nachweise der Bp-Wache, 
                        Das Wachbuch, das Tagebuch I  II   und Tagebuch III
                        Bedeutung und Zweck wird in einem anderen Kapitel erläutert.
                        Außerdem führt der Wh das Kraftfahrzeug-Einsatzbuch und die
                        Bahnhofsverbotskartei.
Wachbuch einer Bahnpolizeiwache

Tagebuch I der Bp-Wachen







Tagebuch I der Bp-Wache



Anlage Tagebuch I für Bp-Wachen

Tagebuch II für EBO-Angelegenheiten



Tagebuch III für StVO-Angelegenheiten
 
Verwahrregister
Eintrag der in Verwahrung genommen Personen durch Bp



Kraftfahrzeugeinsatzbuch der Bahnpolizeiwache

Ausgabe:          der Wh gibt die Ausrüstungsgegenstände und Waffen aus

Überprüfen:       Er überprüft die erstellten Bahnpolizei-Meldungen, Anzeigen, sowie 
                        den gesamten Schriftverkehr auf der Wache, und der Einträge in das
                        Verwahrungsbuch über sistierten und verwahrten Personen.

Abgabe:            von Sofortmeldungen 

Also eine Bp-Wache besteht aus Wachenleiter im gehobenen Dienst, einen Vertreter ebenfalls im gehobenen Dienst, Sachbearbeiter für Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten,mittlerer Dienst, Wachhabende, mittlerer Dienst, Streifenführer und Streifer. Außerdem gab es noch einen Geräte-und Waffenwart und einen Kollegen für den Fotodienst, ebenfalls mittlerer Dienst.   Ausnahme siehe unten im Tätigkeitsverzeichnis !
Bei manchen Bp-Wachen war ein Bp-Beamter für den Wachenleiter als Kraftfahrer und als (ZbV) halt "Mädchen für Alles" abgestellt. 
Bild: BS im Bp-Dienst A.Steidl (Bp-Posten Ingolstadt) bei schriftlichen Arbeiten -1978-
Bild unten: BOS im Bp-Dienst Steidl gibt eine Meldung an seinen Kollegen ab
-1985-



Innerhalb eines Wachbereichs wurden für bestimmte Schwerpunkte "Bahnpolizeiposten" eingerichtet. Die Bahnpolizeiposten waren die große Stütze für die Wache. Sie deckten einen großen Teil des Zuständigkeitsbereich einer Wache ab.
Der Bahnpolizeiposten wurde von einem Bahnpolizeipostenführer geführt, der dem Wachenleiter gegenüber für die ordnungsgemäße Abwicklung des inneren Dienstbetriebes verantwortlich ist. Er unterstützt den Wachenleiter durch Vorschläge und ausreichende Unterrichtung. Der Bp-Postenführer hat einen Vertreter, der ihn unterstützt, und bei Abwesenheit des Po.-Fhr.´ers  vertritt.
Der Bahnpolizeipostenführer erstellt auch in seinem Bereich für die Beamten des Bp-Posten den Dienstplan und schickt ihn mit der Dienstpost zur Bp-Wache um ihn dort genehmigen und  überprüfen zu lassen.  Sollten Änderungen vorgenommen werden müssen, teilt das ein Dienstplaneinteiler auf der Wache dem Postenführer mit.
Auch trägt der Bahnpolizeipostenführer den Urlaub für die einzelnen Bahnpolizeibeamten ein.
Einsätze mit zwei oder mehreren Bp-Beamten sind von einem Streifenführer zu leiten, der dafür zu sorgen hat, daß der Auftrag sachkundig und zweckmäßíg erfüllt wird.
Der dienstältere und ranghöhere Beamte ist der Streifenführer.
Bei der Bahnpolizei in der Deutschen Bundesbahn kam es auf dem Bahnpolizeiposten vor, daß tagsüber zum Teil aufgrund von Personalunterbestand ein Beamter Dienst verrichtet hat. Der Bp-Beamter versah seinen Dienst so gut wie möglich und zog bei größeren Ereignissen z.B. Schlägerei in der Bahnhofsgaststätte die allgemeine Polizei hinzu.




1985


Schichtwechsel im Bahnpolizeiposten Ingolstadt (Übergabegespräch)
BHS im Bp-Dienst Schmid G. (Postenführer) sitzend, im Gespräch mit seinen Kollegen,
stehend m. Uniformjacke, BOS im Bp-Dienst H. und am Fenster
BOS im Bp-Dienst Steidl A.
Fotograf war: BOS im Bp-Dienst Hans Schröter




Gemischte Streife
Bahnpolizeibeamte der Bahnpolizeiwache Düsseldorf mit Feldjägern der Bundeswehr
Örtlichkeit: Bf Düsseldorf Hbf

Gemeinsame Überwachung der Bahnstrecke
Berittene Polizei und Bahnpolizei (Düsseldorf)

Gruppenbild: Bahnpolizeiposten Ludwigshafen mit Wachenleiter

Tätigkeitsverzeichnis für den Bahnpolizeidienst






Hier möchte ich ein paar Auszüge aus diesem Verzeichnis aufzeigen, die die Bewertung für die einzelnen Tätigkeitsbereiche der Bpb festlegt und regelt.

Abschnitt B) regelt die Postenbewertung für die einzelnen Tätigkeiten auf den Bp-Wachen -und den Bp-Posten

Bp-Wachen und Bp-Posten

Wachenleiter und Verteter des Wachenleiters

a) Bp-Wachen bis 30 Dienstposten

    Wachenleiter         Bewertung M 9 Z
    
     Vertreter              Bewertung  M 8
        soweit nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben sachgerecht auch 
                                Bewertung  M 9 möglich
Hier ist eine Bp-Wache als Beispiel zu nennen und zwar die Bahnpolizeiwache
                               Kempten (Allgäu Hbf)

b) Bp-Wachen mit 31 bis 40 Dienstposten
 
     Wachenleiter        Bewertung G  gehobener Dienst-sonst keine weiteren Angaben-

      Vertreter             Bewertung  M 9

c)Bp-Wachen mit mehr als 40 Dienstposten

   Wachenleiter        Bewertung  G 

          bei den von der HVB bestimmten Bp-Wachen   Bewertung  G 11 (BAMT)

          bei den von der HVB bestimmten Bp-Wachen   Bewertung  G 12 (BAR)

     Vertreter              Bewertung G  gehobener Dienst-sonst keine weiteren Angaben-


Wachhabende           Bewertung M 8 (BHS)
   
   a) bei Bp-Wachen mit 50 Dienstposten und mehr      Bewertung M 9 (BBi)
   b) bei Bp-Wachen , die gleichzeitig Bp-Meldestellen sind höchstens
       4 Dienstposten    Bewertung  M 9 Z  (BBi)

   c) bei Bp-Wachen mit 60 Dienstposten und mehr (ausgenommen zu b)
       für besonders herausgehobene Aufgaben 1 Dienstposten  Bewertung  M 9 Z  (BBi)


Bahnpolizei-Posten

Postenführer         Bewertung  M 8  (BHS)
     bei Bahnpolizeiposten mit 15 Dienstposten und mehr ( Dp lft. Nr. 12 und 13)
                           Bewertung  M 9   (BBi)


Streifendienst lft.Nr. 13

Streifer                Bewertung M  sonst weiter keine Angaben

Streifenführer sowie Vertreter des Postenführer´s (auch Diensthundelehrwart für den
BD-Bezirk oder Vertreter des Postenführer´s bei 8 Dienstposten und mehr) höchstens
25 % der Dp        Bewertung M 8  (BHS)

Sachbearbeiter von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen, soweit nicht vom Wachenleiter, Wachhabenden und ermittelnden Bp-Beamten zu bearbeiten
                         Bewertung M 8  (BHS)

BOS im Bp-Dienst Steidl A. zeigt den Standort des Bp-Po. 
in der Karte


Doch zurück zum Dienst auf der Bahnpolizeiwache und dem Bahnpolizeiposten:
Bild: Dienstgruppe der Bahnpolizeiwache München Hbf
Anfang der 80iger Jahre


Die Bahnpolizei arbeitete im 3-Schichten-Plansystem.
Der Dienstplan auf einer Bahnpolizeiwache mit genügend Polizeibeamten sah folgendermaßen aus:

Frühdienst: 06 Uhr bis 12 Uhr     Nachmittagsdienst: 12 Uhr bis 20 Uhr 
Nachtdienst. 20 Uhr bis 06.00 Uhr 

Je nach Personal und Lage danach einen oder zwei Tage frei:
Bei ausgelagerten Bahnpolizei-Posten mit einem Unterbestand an Bahnpolizeibeamten wurde der Dienstplan etwas anders gestaltet.
Hier ein Beispiel eines Bp-Postens aus Bayern mit 6-Mann-Plan und 3-in der Reserve
Die Schichten waren die gleichen, nur daß der Nachtdienst wiederholt wurde, daß heißt im Klartext, der Bp-Beamte geht vom Nachtdienst nach Hause morgens und kam abends wieder zur Nachtschicht um 20.00 Uhr.
Dann gab es auf dem Bp-Posten einen langen Sonntag Schicht 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.


Abbildung: Beispiel Dienstplan Bp-Po Ingolstadt 1987 (6-P-Plan)
das heißt 6 Bpb im Plan und 3 Reserve
Dienstplan Bp-Posten Ingolstadt 1980 (9-P-Plan) und 4 Reserve


Urlaubskarte für alle Bundesbahnbedienstete-ob Beamter/Arbeiter oder Angestellter


Rückseite der Urlaubskarte


Auf dem Bahnpolizeiposten ist laut DV 425 das Dienstbuch nach Anlage 7 zu führen, wurde aber von den meisten Bp-Posten wie auf der Bp-wache das Tagebuch I geführt.

Bei jedem Schichtwechsel übergibt die Eine Schicht der Anderen Schicht durch Bestätigung im Tagebuch I die vorhandenen Pistolen und Munitionen im Panzerschrank.

Hier Beispiel:      12.00 Uhr   9 Pistolen und 250 Schuß übergeben...................
                                                                                                 Unterschrift und
                                                                                           Dienstrang des Bpb

                                           übernommen:  Unterschrift des Übernehmenden Bpb.

Nochmals der Rythmus des Dienstplanes der Dienstschicht fing normalerweise immer mit der Nachmittagsschicht an und endete dann übermorgen um 06.00 Uhr morgens.

Wir fragen uns jetzt noch, was für Straftaten bearbeitete denn die "gute alte Bahnpolizei"?
Die Antwort wäre eigentlich kurz zu sagen-alles quer Beet-.
Aber nachstehende Straftaten wurden bis zur Abgabe an die Staatsanwalt selbst von der Bahnpolizei bearbeitet:  Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB
                                   Körperverletzungsdelikte nach §§ 223 ff. StGB
                                   Beleidigung nach § 185 StGB
                                   Hausfriedensbruch § 123 StGB 
                                   Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 StGB
                                   Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr nach § 315 a StGB
                                   Störung öffentlicher Betriebe nach § 316 b StGB
                                   Diebstähle §§ 242, 243 StGB

Bei allen anderen Straftaten, und dies sind ja wirklich nicht wenig, erfolgte der erste Zugriff durch die Bp und hiernach die Abgabe an die zuständige Schutz-oder Kripodienststelle.
Weitere Vorgänge die überhaupt nicht schön anzusehen sind, ist ein Selbsttötungsdelikt auf  Bahngebiet. Personen lassen sich von einem Zug überfahren.
Oder weiter Personenunfälle privat oder innerbetriebliche Personenschäden von Eisenbahnpersonal. Betriebsunfälle, Zugunglücke, Unfälle am Bahnübergang.
Sonstige Leichenfunde.
Ein weiteres Problem war in den Großstädten, aber auch in kleineren Städte das unberechtigte Aufhalten von sog. "Pennern"-obdachlosen, die keinen Wohnsitz haben, keiner Arbeit nachgehen und keinerlei Bindung zu Familienmitglieder hatten.
Da gab es einige Fälle, von angetrunkenen, betrunkenen und verwahrlosten Menschen, die den Bahnhof zum Aufwärmen und zum Nächtigen aufsuchten.
Diese Personen wurden von der Bahnpolizei aus dem Bahnhof verwiesen und erhielten ein sogenannten Bahnhofsverweis. In der Regel wurde 2 x ein Bahnhofsverweis gegen eine Person die sich widerrechtlich im Bahnhof aufhielt ausgesprochen.
Bei einem dritten widerrechtlichem Antreffen im Bahnhof wurde der Person ein sogenanntes schriftliches Bahnhofsverbot erteilt. Eine Durchschrift bekam der Beschuldigte und mußte auch den Erhalt dieses Bf-Verbot bestätigen durch seine Unterschrift.
Die Bahnpolizei führte damals in allen Bp-Wachen und Posten eine sogenannte Kartei von Bahnhofsverboten nach Anlage XXII/1 der DV 425 (Farbe grün der Karte).
Jeder "sogenannter Dauergast" hatte eine eigene angelegte Karteikarte in der Jeweiligen Wache oder Posten, in der er ständig aufgefallen ist!
Ein Bahnhofsverbot wurde für die Dauer von 3 Monaten bis zu 2 Jahren ausgesprochen.
Anlage:schriftliches Bahnhofsverbot

Karteikarte Bf-Verbot

Wurde die Person in der Zeit wieder widerrechtlich im Bahnhof angetroffen, wurde er gemäß § 123 StGB Hausfriedensbruch angezeigt


Auszug aus der DV 425

Aktendeckel für Vorgänge der Bahnpolizei


Vordruck -Bahnpolizei-Meldung-

Vordruck -Strafanzeige- 1 Auflage

Vordruck -Strafanzeige- neu ab 1979/80

Vordruck V-Note verwendet in Bayern bis 1980 BpW u.BpPO

Da wurden auch einige Kapitel in der Geschichte der Bahnpolizei erlebt.
Wahre Geschichten dieser Art werden noch an anderer Stelle erzählt.
Festnahme auf der Herrentoilette des Bf München Hbf durch zwei Bp-Beamte
re. der Bpb im Bild sichert


Weiter mußte die Bahnpolizei sogenannte Sondereinsätze verrichten.
Fußballeinsätze, Einsatz bei Sonderanlässe. Papstbesuch, Besuch eines Regierungsorganes, usw. Einfach alles, was sich auf dem Gebiet der Bahnanlagen ab-
spielte.

Fazit: Die Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn war "Rund um die Uhr" für die Sicherheit der Reisenden und der anvertrauten Güter der DB vor Ort!
Der Alltag der Bahnpolizei eine Fülle von Vorkommnissen und Delikten, die ihr Eingreifen erforderten. Der eine Aspekt darf nicht übersehen werden, dessen Bedeutung oft unterschätzt wurde, daß die Sicherheit nur durch den täglichen Einsatz der Bahnpolizei 
ermöglicht wurde.
Trotz des unermüdlichen Einsatzes dieser Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn wurde aber auch eine große Anzahl von Ereignissen in der Jahresstatistik verzeichnet.

Dies waren:

in einem Jahr

230 000 Ordnungswidrigkeiten nach EBO (Eisebahn-Bau-und Betriebsordnung)
             und dem Straßenverkehrsrecht,
3500      Festnahmen  auf Fahndungsersuchen der allgemeinen Polizei
10 000   Festnahmen zur polizeilichen Verwahrung
50 000   Bahnhofsverweisungen
10 000   schriftliche Bahnhofsverbote
6000      Strafanträge wegen Hausfriedensbrüche
4500      aufgegriffene Kinder und >Jugendliche, die sich unerlaubterweise vom Elternhaus
             entfernten.
31 000   Straftaten auf Bahngebiet festgestellt und angezeigt
16 000   Täter zu diesen Straftaten festgenommen und
4400      Täter zu 7900 betriebsstörenden und- gefährdenden Handlungen ermittelt.

Die Bahnpolizeibeamten der DB waren nicht nur Polizeibeamte sondern erfüllten auch Aufgaben wie Geldtransporte der DB und kundendienstliche Arbeiten, wie Annahme von IC-Kuriergut, wenn die zust. Stelle schon geschlossen hatte oder nahm mal auch betriebliche Aufgaben der DB wahr! Hier ein Beispiel zu nennen, wenn der Zugbegleiter eines Personenzuges mal aus bestimmten Gründen ausfiel, und der Fahrmeister hatte keinen Ersatz, dann fuhr halt mal die Bahnpolizei mit. Denn das muß auch genannt werden, der Bahnpolizeibeamte ist ein vollausgebildeter Eisenbahner. Dies wird an anderer Stelle noch ausführlicher geschildert. 

Bild: Bahnpolizeibeamte bei erster Hilfeleistung
Bild darunter. Einladen eines Rollstuhlfahrer´s in den Zug

Zum Schluß ein letzter Absatz zu diesem Kapitel:
Viele Bundespolizisten, die bei der ehemaligen Bahnpolizei noch Dienst verrichteten sind der Meinung, daß der Dienst damals schöner war. Das Betriebsklima und die Zusammengehörigkeit waren intensiver und besser. Außerdem hatte man damals gewisse Kompetenzen als Bpb, die man eigentlich als heutiger BPOL-Beamter nicht hat.
Ich sage nur ein Stichwort: Hausrecht der DB AG-klingelts??? Ja dann wissen Sie ja bescheid.


Sondereinsätze

Sondereinsätze gehörten auch zu den Aufgaben der ehemaligen Bahnpolizei der DB.
Ich möchte hier ein paar Sondereinsätze aufzählen und kurz beschreiben, wie sie aus Sicht von einem ehem. Bahnpolizeibeamten gesehen wurden.

Fußballeinsatz
Samstag, Bundesligaspieltag, da ist in den Orten mit Bundesligamannschaften immer viel Arbeit für die Polizei und auf den Bahnhöfen die Bahnpolizei.
Die einheimischen sogenannten "Fans" gehen zum Bahnhof um die gegnerischen Schlachtenbummler zu empfangen. Die Eisenbahn muß (Beförderungspflicht) auch Fußballfans befördern.
Die damals manchmal mit Ketten, Nothämmern oder anderen gefährlichen Waffen bewaffneten Fans sprechen auf der Fahrt reichlich dem Alkohol zu. Randalieren, belästigen von Reisenden und Zerstörungswut lassen die Fans erst richtig in Stimmung bringen. Die Züge wurden damals wie heute von uniformierten Bahnpolizeibeamten, zum teil mit Diensthunden, begleitet, um größere Zerstörungen und Sachbeschädigungen zu verhindern.
Später wurden zum Teil reine Fanzüge eingesetzt (sei es für Fußball-oder für Eishockeyfans usw.). Dann zur Begrüßung am Zielbahnhof eine zünftige Schlägerei zwischen einheimischen und den angereisten Fans. Dazwischen steht die Bahnpolizei und versucht so gut wie möglich die Reisenden zu schützen.
Nach dem Spiel, der gleiche Ärger und die gleichen Auswüchse der Fans wie vor dem Spiel.
Natürlich wieder im Bahnhof.
Das war der Bundesligaspieltag eines Bahnpolizeibeamten.
Viele Sonderschichten und Überstunden mußten geleistet werden.
Umgesetzt in die heutige Zeit muß man sagen, daß sich die Fan-Szene im Allgemeinen zu früher schon verbessert hat. An was das liegt?? Vielleicht sind die Menschen gescheiter worden, daß derartige Krawalle wie sie zum Teil früher vorgefallen sind, nichts bringen.
Fußball-Sondereinsatz im Bahnhof Düsseldorf Anfang der 80iger Jahre


Taschendiebstähle

Ein heikles Thema ist und war auch damals der klassische Taschendiebstahl.
Wenn die Urlaubszeit naht, hatten und haben die Taschendiebe Hochsaison.
Als spezielles Betätigungsfeld haben sich die Diebesbanden große Bahnhöfe ausgesucht.
Blitzschnell ist die Geldörse, die Handtasche oder der Fotoapparat weg.
Fingerfertige Taschendiebe sind als ganze "Bande"  oder "Gang" organisiert und hatten einiges an Monatseinkommen. Beute in Sachen oder Geld.
Um nun die Reisenden vor diesen Taschendieben zu schützen hat die Bahnpolizei, außer den Handzettel " "Vor Handgepäck und Taschendieben wird gewarnt" Zivilfahnder ausgebildet.
Diese Bpb wurden auf der Bahnpolizeischule in München-Freimann speziell mit sämtlichen Tricks und Varianten der international arbeitenden Taschendieben ausgebildet und in ihren Heimatbahnhöfen als Ziviltaschendiebstahlsfahnder eingesetzt.
Ihre Erfolge waren sehr groß. Manche Bahnhöfe in Deutschland wurden  von den internationalen Taschendieben gemieden, weil die Taschendiebstahlsfahnder der Bapo so gut waren und einige dingfest machte!!! Bekannt unter den großen Bp-Wachen war die Bahnpolizeiwache Köln Hbf mit einem "Spitzenmann".


Flyer-vorbeugend gegen Taschendiebe




Visitenkarte der Taschendiebstahlsfahndung
der Bahnpolizeiwache Köln Hbf

Rauschgift

In den Großstädten wurde die Bahnpolizei auf den Bahnhöfen immer häufiger mit dem großen Problem unserer Gesellschaft konfrontiert,"dem Rauschgift"!
Da Bahnhöfe die Brennpunkte einer Großstadt sind und einiges dort abspielt, kam die Bahnpolizei auch mit Fixern und Dealern in Berührung.
Bei Drogendelikte wurden sofort die Kollegen des Rauschgift-Dezernates hinzugezogen, da die Bahnpolizei nur geringe Kenntnisse und Schulung bezgl. Erkennen von unterschiedlichen Rauschgiften besaß!
In der Bp-Schule wurde zwar im Fach "Kriminalsitik" das Sachgebiet Rauschgift behandelt, aber nicht so umfangreich, da die Zeit es nicht zu ließ.
Es wurden auch keine speziellen Rauschgiftspührhunde bei der Bahnpolizei ausgebildet.

Graffiti

Eine weitere Straftat, die in den oberen Kapitel nicht genannt wurde, ist die neue Freizeitgestaltung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen die in den 80iger Jahren seinen Anfang nahm, lautete " G r a f f i t i".
Züge, Mauern, Gebäude, sämtliche Orte wurden besprüht.
Richtige "Gangs" haben sich gebildet und zusammengeschlossen und ihre "Kunst" der Öffentlichkeit preiszugeben.
Für die Behörden handelt es sich aber hier um Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch der §§ 303, 304.
Da die Schäden dermaßen hoch waren und die Reinigungs-Reperatur-und Lackierierungskosten beträchtliche Summen aufwiesen wurde bei den Bahnpolizeiwachen
die Sonderkommission " Graffiti" kurz genannt "Soko" eingerichtet.
Auf diesem Gebiet arbeiten alle Polizeidienststellen der jeweiligen Städte zusammen und tauschten sich bei Besprechungen aus. Um ein paar Bp-Wachen zu nennen: Köln, Frankfurt/Main und München. Einmal pro Woche trafen sich die Polizeiführer und die Leiter der "Soko"-G. 
Im laufe der Jahre konnten dank der eingerichteten "Soko" einige Täter festgenommen und angezeigt werden.
Da war bei manchen Eltern ein böses Erwachen, wenn sie für den Sohn oder für die Tochter eine hoher Summe an Reinigungskosten, Strafe usw. bezahlen mußten.
Man hörte sogar, daß sich manche Familien bei der Bank einen Kredit nehmen mußten, um den Schaden zu begleichen.


Aus einer Bildtafel zur Strafanzeige Verstoß d. Sachbeschädigung gem.
§ 303 StGB an einer Fernsprechbude Str.:Ingolstadt-Regensburg 
Das waren die Anfänger dieser Art von Graffiti


Schmierrereien an einem Schalthaus am Bahnübergang
Tatbestand: gemeinschädliche Sachbeschädigung §§ 303, 304 StGB

Begriffserklärung zur Bahnbetriebsunfallvor-
schrift  (BUVO - DS 423)

Hier möchte ich kurz erkären, die Bezeichnungen der Verschiedenen Unfallereignissen auf Bahngebiet.

Gefährliche Ereignisse beeinträchtigen die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb.
Sie werden unterschieden in Bahnbetriebsunfälle und gefährlichen Ereignissen.

Bahnbetriebsunfall
Ist jeder Unfall, an dem mindestens ein bewegtes Eisenbahnfahrzeug beteiligt ist.

Gefährliche Unregelmäßigkeit
Ist jedes Ereignis, daß die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes so beeinträchtigt, daß es
zu einem Betriebsunfall führen könnte.

Entgleisung

Ist das Abgleiten oder Abheben eines Eisenbahnfahrzeuges, ferner der zweispurige Lauf eines Eisenbahnfahrzeuges

Zusammenstoß
Ist das Auffahren eines Eisenbahnfahrzeuges auf ein anderes Eisenbahnfahrzeug

Aufprall
Ist das Auffahren eines Eisenbahnfahrzeugs auf einen Gleisabschluß. Das Fahren gegen ein Hindernis im Lichten Raum der Fahrbahn usw.  nicht aber gegen ein anderes.

Zusammenprall
Ist a) ein Unfall auf einen Bahnübergang zwischen einen bewegten Eisenbahnfahrzeug und einem Straßenbenutzer
ist b) ein Unfall auf einem Bahnübergang zwischen einem Kfz und einem haltdendem Eisenbahnfahrzeug.

Rottenunfall
Ist ein Bahnbetriebsunfall der Personen zustößt, wenn nach den bestehenden Vorschriften Sipo zu stellen oder Selbsttätige Warnanlagen zu verwenden waren.

Sonstiger Bahnbetriebsunfall
Ist Brand-Explosion oder Dergleichen im bewegten oder durch bewegtes Eisenbahnfahrzeug.

Personenunfall
Ist ein Unfall von Personen durch ein bewegtes Eisenbahnfahrzeug, sowie in oder am bewegten Eisenbahnfahrzeug, ohne das gleichzeitig die Vorraussetzung einer anderen Ereignisart (Entgleisung, Zusammenstoß usw.) erfüllt ist.

Personenschaden
Ist eingetreten, sobald bei einem Betriebsunfall eine Person getötet oder verletzt wurde.

Sachschaden
Bei einem Bahnbetriebsunfall zählt nur der Geschätzte Schaden an Eisenbahnfahrzeugen, DB-Anlagen, Straßenfahrzeugen und Fremdanlagen.

Abkürzungen des Zugpersonal
Tf/Lokf= Lokführer      Zub=Zugbegleiter = Zf= Zugführer (Zug-Chef)
                                                            Zs= Zugschaffner

Wie alle "Insider" der DB und der Bp    wissen, wird ja von der Presse meistens seit Jahrzehnten der Begriff des Lokführer´s  und des Zugführer´s  verwechselt.
Das kennen wir aus der Berichterstattung, wenn z.B. der Lokf ein Haltesignal mißachtete, dann wird seitens der Presse immer vom Zugführer gesprochen!!!

All diese Vorschriften und seine Begriffe sind oder besser gesagt waren für den hauptamtlichen Bahnpolizeibeamten von großer Bedeutung. Denn er mußte ja nach einem Ereigniss eine Bp-Meldung, Strafanzeige oder sonst. Bericht erstellen.



Auszug aus der DS 423 Bahnbetriebsunfallvorschrift

Bestimmungen für das Anlegen von Dienst-
aufgabensammlungen für den Einsatz der
hauptamtlichen Bahnpolizei

Auszugsweise aus der DV 425 (Vorschrift für den Bahnpolizeidienst)

Wie wir wissen, war ja die Bahnpolizei der DB nicht nur wie die Kollegen der allgemeinen
Polizei mit dem Kraftfahrzeug oder zu Fuß auf Streife, sondern auch mit dem Zug.
Die Bestimmungen und Vorgaben von Streifen wurden in einer sogenannten
"Dienstaufgabensammlung"  kurz DAS geregelt.

Beleuchten wir doch mal die einzelnen Streifen und ihre Bedeutung, sowie die Abkürzungen und Abfassungen für einen Streifenbericht nach der DAS.

In einer DAS wurde der Zuständigkeitsbereich einer Bp-Wache oder eines Bp-Posten aufgegliedert. Wohin, wann und wie lange man sich an einem bestimmten Ort aufhalten oder bewegen soll, wurde hier festgelegt. Natürlich konnte der oder die Bpb je nach Lage oder Ereignis abweichen von den Vorgaben.

O= Ortsstreife
        Planmäßiger Ordnungs-und Überwachungsdienst auf Personen- und Güterbahn-
        höfen im Ortsbereich der Bahnpolizeiwachen oder Bahnpolizeiposten
        (Bahnhofsvorplätze, Bahnhofshallen, Bahnsteige, Wartesäle, Ladestraßen, Güter-
        hallen, Abstellgleise, Anschlußgleise, Lagerplätze, Containeranlagen usw.)

St= Streckenstreife
        Allgemeiner bahnpolizeilicher Streifendienst außerhalb der Ortsbereiche der
        Bahnpolizeiwachen und Bahnpolizeiposten.

        Die Abkürzungen O
und Stsind zu ergänzen durch

        u= Fußstreife

        a= Fahrradstreife

       m= motorisierte Streife

Z= Zugstreife
       mit Zusatz

        r= Reisezug

        g= Güterzug

P= Standposten
        Ständiger örtlicher Bewachungsdienst

Innerhalb dieser Abschnitte sind Unterabschnitte der Früh, Spät- und Nachtdienst ggf. Sonntagsdienst zu bilden.

Das heißt, die einzelnen Streifen in den verschiedensten Richtungen, hatten unterschiedliche Nummern. Meistens verwendete man als mittlere Nummer die Kursbuchnummer einer Strecke. (Beispiele folgen) 

Innerhalb der Abschnitte sind für die Dienstschichten folgenden Zahlengruppen verwendet.

Frühdienst                =                         1 bis 100

Spätdienst                =                    101  bis 200

Nachtdienst              =                    201  bis 300

Tagesdienst             =                    301  bis 400

Tagesdienst an
Sonntagen               =                     401  bis 500 und

Nachtdienst an
Sonntagen               =                     501  bis 600



                 DAS-Karteikarte
Beispiel DAS-Karte der Bp-Wache Bonn -Stm I/1 im Frühdienst


DAS-Karte für Stm I/101 für den Nachmittagsdienst

DAS-Karteikarte für die Stm I/201 für den Nachtdienst

DAS-Streifenheft für jeden Bp-Beamten persönlich
bei der Bp-Wache Köln Hbf u. dazugeh. Posten

Beispielsseiten aus dem kleinen DAS-Heftchen


   Bahnpolizei-Motstreife der Bp-Wache Düsseldorf 1984
   Bild darunter: BOS im Bp-Dienst A.Steidl auf Mot-Streife beim
   Bk Oberstimm an der zweigleisigen Hauptstrecke
   Ingolstadt - München  1982

Im unteren Abschnitt sind Beispiele aufgeführt, wie so eine DAS-Kartei und die dazugehörige Streifenbezeichnung beim Bahnpolizeiposten Ingolstadt gehörend zur Bahnpolizeiwache Augsburg aussahen.
Eines ist auch noch anzumerken, daß die Kollegen der genannten Wache und des genannten Bp-Posten einen extra von der Bp-Wache entworfenen Streifenbericht nach der Streife anzufertigen hatten. Nach Befragung vieler anderer Bp-Beamte aus anderen Teilen der BRD mußte ich feststellen, daß es in diesem Punkt einige Unterschiede gegeben hatte! Die eine Wache oder Posten trugen ihre Streifen nur in das Tagebuch I oder ins Wachbuch ein!
Anlage: Streifenbericht der Bahnpolizeiwache Augsburg und für die dazugehörigen 
Posten: Ingolstadt/Donauwörth/Garmisch-Partenkirchen u. Neu-Ulm





Bp-Streife im Güterbahnhof München Süd 1979

Beispiele zur Stm:
Stm I/10= eine Streife zwischen 06.00 Uhr und 12.00 Uhr
von Ingolstadt nach Eichstätt

Stm I/20= eine Streife zwischen 06.00 Uhr und 12.00 Uhr
von Ingolstadt nach  Pfaffenhofen

Stm I/120= eine Streife zwischen 12.00 Uhr und 20.00 Uhr
von Ingolstadt nach Paffenhofen

Stm steht für Streife motorisiert also mit dem KFZ.
Wenn die Streife mit dem Personenzug durchgeführt werden sollte so hieß die Streife
Zr I/10 oder Zr I/20 für morgens
oder für Dienstschicht: 12-20  Zr I/120 usw.

Bei Streifen ab Dienstschicht: 20.00 Uhr - 06.00 Uhr verwendete man die Ziffern

Stm I/220 Nachtstreife von Ingolstadt in Richtung München bis Zuständigkeitsbereichsgrenze Paindorf.

Bilder von einer Stm I/107 eingl. Hptsr. Ingolstadt-Regensburg
Abschnitt Paarbrücke und BAB-Brücke

Die Liste könnte noch weiter fortgeführt werden, daß würde aber diesen Rahmen sprengen und auf die Dauer langweilig  werden.
Ich wollte mit diesem auch die Bestimmungen der Dienstaufgabensammlung aufzeigen, was ja zum täglichen Dienstgeschehen dazugehörte.

Wie wurde man eigentlich Bahnpolizeibeamter

Der Dienstzweig "Bahnpolizei" bei der Deutschen Bundesbahn
wurde gebildet aus den Kreisen der verschiedenen DB-Dienstzweige. Das heißt, man konnte, wenn Bedarf war vom Zugbegleitdienst oder von einem anderen Dienstzweig zur
Bahnpolizei wechseln.
Außerdem stellte auch die DB ehemalige Bundeswehr-Zeitsol-
daten oder ehem. BGS-Zeitbeamte ein.
Voraussetzung war natürlich die körperliche Gesundheit und
den dementsprechend wichtigen Bildungsstand.
Der "Neue Bahnpolizeibeamter" absolvierte eine Vollausbildung
bei einer sogenannten Bahnpolizeischule. Wer noch nicht im
Eisenbahndienst tätig war, bekam seitens der DB eine Vollaus-
bildung im Eisenbahnwesen-Fachmännisch gesagt, der angehende Bp-Beamte wurde BASS-Allgemein. Er durchlief
sämtliche DB-Stellen: Fahrdienstleiter, Rangierdienst, Zugbe-
gleitdienst, Schalterdienst (Personen-und Güterverkehr), Lok-
fahrdienst usw. Danach legte er eine Prüfung ab und war dann somit "Bundesbahn-Assistent" zur Anstellung (auf Probe), danach besuchte er den Grundlehrgang f. den Bahnpolizeidienst
auf der Bp-Schule ab, machte auch praktische Erfahrung auf einer Bp-Wache oder Posten und legte dann in den versch. Fächern eine Abschlußprüfung ab.  Gelehrt wurden die Fächer
Straf-und Strafprozeßrecht, Polizeirecht, Kriminalistik, Bahnpolizeidienstkunde, Waffenausbildung und Schießen, Körperschulung und Selbstverteitigung, Erste Hilfe und zum Teil
Polizeiliche Psychologie.
In der DV 128/232 -Anweisung für die Ausbildung zum hauptamtlichen Bahnpolizeibeamten ist genau festgelegt, wie lange die Ausbildung dauert, und welche Stundenzahl für ein Fach benötigt wird.
Hier lesen wir, daß die Dauer der Bahnpolizei-Grundausbildung 19 Wochen umfaßt.


In dieser Anweisung stehen auch sämtliche Ausbildungen wie Diensthundelehrwart, Wachenleiter usw. aufgeschlüsselt drin.
Nachdem die Bahnpolizeischulen in Wesel und Hasperde aufgelöst wurden, gab es für alle Bahnpolizeibeamten aus der BRD nur eine Bp-Schule und zwar die in München-Freimann!!
Alle Bahnpolizeibeamten freuten sich, wenn sie zu einem F-Lehrgang (Fortbildungslehrgang) einberufen wurden.
Sei es das schöne Bayernland oder die gute Brotzeit oder das Bier und die Lehrer, es paßte hier einfach alles. Von vielen ehemaligen Bahnpolizisten hört man immer wieder, daß sie sich in München bei der Bp-Schule wohl gefühlt haben.
Kurz zur Schule: 1971/72 wurde die Bahnpolizeischule erneuert.
Die alten Barracken wurden abgerissen und es entstand ein schöner Neubau. 1975 kam noch eine Diensthundeanstalt hinzu und 1977 zur besseren Schießausbildung eine 50-Meter -Schießanlage.
Um noch ein paar bekannte Namen zu nennen:
Die Leiter der Bp-Schule waren:
1949-Küfner   1950-1952-Löffler    1952-1958-Kulzer
1958-Ruffing  1959-1961-Eydt   1962-1969-Kohler
1969-1981 Jorde   1981-1983-Huber  1984-1991 Plank Paul
Alle Schulleiter hatten den Dienstrang: Bundesbahn-Oberamtsrat im Bp-Dienst.
1991 verkaufte die Deutsche Bundesbahn das Gelände an die Firma BMW AG. Die Bahnpolizeischule wurde nach Straubing verlegt. Der neue Schulleiter hieß Werner Ose, BOAR im Bp-Dienst, ehem. Bahnpolizeiwachenleiter von der Bp-Wache Augsburg.

Weitere Kapazitäten der Schule waren:

Die Lehrer: Oehring, Straf-und Prozeßrecht
Waffenmeister: Wehrfritz
Polizeirecht: Demleitner, Leupold
Kriminalistik: Hübinger
Bahnpolizeidienstkunde: Hunisch
Sportlehrer, Körperschulung, Selbstverteitigung: Dirscherl,
                                                                             Unterburger
Später kamen dann noch hinzu:
Augustin Odo, Waffenmeister und Schießlehrer
Ochs (wurde Bp-Wachenleiter in Augsburg)
Ottmann B. (wurde Wachenleiter Bf München Hbf)
Er gäbe es noch mehr Namen zu nennen, aber ich glaube, daß die genannten Namen schon einiges aussagten.
Bahnpolizei-Grundlehrgangsgruppe (G 2 ) 1975  Bp-Schule München-Freimann

Grundlehrgangsgruppe auf der Bp-Schule München-Freimann 1975

Lehrer an der Bp-Schule München-Freimann: BAmtm  im Bp-Dienst Berthold Ottmann
mit Kollegen am Schießplatz an einem Wintertag Anfang der 80iger Jahre


Ausbildung mit Schutzschild und Schutzhelm (Demohelm)
an der Bp-Schule München-Freimann 1984








Frauen bei der "Bahnpolizei"
1983 wurden bei der Bahnpolizei im Zuge der Gleichberechtigung von Mann und Frau wieder weibliche Mitarbeiterinnen eingestellt. Die erste Bahnpolizeibeamtin wurde bei der Bahnpolizeiwache Köln eingesetzt. Schon in den Jahren 1945 bis 1952 versahen bei der Bahnpolizei weibliche Mitarbeiter ihren Dienst in Uniform. Ute Slodowy (20) wagte den Schritt und wechselte vom Bahndienst in den Bp-Dienst.
Machte die gleiche Ausbildung wie ihre männlichen Kollegen und wurde, wie man es so schön sagt, auf die Menschheit dann losgelassen.
Danach folgten noch zwei andere Damen aus dem Bahndienst.
Eva Sräga bei der Bahnpolizeiwache Düsseldorf und eine Kollegin bei der Bp-Wache Hamburg.
Eva Sräga (spätere Deuter) wagte den Sprung dann weiter und entschied sich 1988 als erste Bahnpolizeibeamtin als "Diensthundeführerin". Sie machte ebenfalls wie alle anderen männlichen Kollegen die "Diensthundeführer-Ausbildung" und ging dann mit ihrem Bp-Diensthund "Sultan" auf Streife.
Dieses Thema wird noch eigens angeführt und ausführlicher berichtet.





Ute S. erste Bp-Beamtin bei der DB  BD Köln  Bahnpolizeiwache Köln Hbf

Zum Schluß ist allgemein anzumerken:
Der "Bahnpolizeidienst" ist ein schöner Beruf, abwechslungsreich, aber teilweise auch sehr stressig, gefährlich und man möchte sagen, fast schöner wie bei der allg. Polizei.
Man hat mit sehr sehr viel unterschiedlichen Menschen zu tun man hat teilweise mit sämtlichen Gesellschaftsschichten zu tun.
Mit Kollegen des allgemeinen Bahndienstes. Nur traurig ist und war, daß der Bp-Dienst der damaligen Bp nicht von "Oben" geschätzt wurde und von der Verwaltungsebene als "Stifkind" betrachtet wurde. Eine Polizei kostet halt dem Staat Geld und bringt nicht riesig Geld ein, so wie sich die "Oberen" der DB sich das einbildeten. Die zum Schluß ca. 2780 Bpb leisteten wirklich einen hohen Beitrag zur Sicherheit des Bahnbetriebes. Und wenn man sich überlegt, daß es Posten gab, wo teilweise ein Bahnpolizeibeamter tagsüber alleine Dienst versah, muß man sich im Nachhinein wundern, daß da nichts größeres passiert ist.
Wir Eisenbahner sagen "Danke" an alle ehem. Bahnpolizeibeamte für ihren unermüdlichen Einsatz auf Bahngebiet für den Bürger auf Reisen und natürlich ein "Danke" das ihr so gut es ging den nicht immer leichten Bp-Dienst leistete.
Der traurigste Tag war aber trotz alledem der 31.März 1992, als um 24.00 Uhr zum 01.04.1992 die Schilder der Einsatzfahrzeuge
von "DB" auf "BG" ausgetauscht wurden.
Auch wenn  am Anfang viele Bpb wegen derBeförderung begeistert waren. Aber im laufe der Jahre stellte sich die Sache ganz anders heraus und heute würden 2/3 aller ehem. Bpb die jetzt bei der BPol sind alles rückgängig machen.
Bild: 31.03.1992 auf 01.04.1992 BHS im Bp-Dienst Pflumm vom
Bp-Posten Tübingen wechselt die DB-Schilder in "BG"-Schilder aus.
Ab dato 01.04.1992-BGS/Bahnpolizei-


Ein Sprichwort sagt: Es ist nicht alles "gold" was glänzt.
Und das hat man gesehen in den Jahren 1992 bis heute!

Vergessen wir das "gute alte Sicherheitsorgan" der ehemaligen
"Deutschen Bundesbahn" nicht, vielleicht kommt es ja mal wieder. Wer weiß!!!!



Es folgen weitere Bilder von Ausrüstungsgegenstände eines Bahnpolizeibeamten:

Arbeitsmappe Bp zur Aufnahme eines Unfall´s oder sonst.
                          Vorkommniss

Bahnordnungen


DB-Bp-Diensttaschenlampe zur Verkehrsregelung am Bü oder
zum sonst. Gebrauch




Bild unten:Klapp-Vierkantschlüssel von der
DB-Lehrwerksstätte extra für die Bahnpolizei
hergestellt







Bp-Signalpfeife



Das ist sie-Die DV 425 -Vorschrift für den Bahnpolizeidienst-
Sozusagen die "Bibel" für den Bahnpolizeibeamten

In dieser Vorschrift waren alle "Dienstlichen Angelegenheiten" geregelt
und beschrieben. Es gab die Anhänge für das Schießwesen, 
Hundewesen und Dienstkleiderwesen und Anhang Hausordnung.


Die EBO-Auch eine sehr wichtige Vorschrift für den Bp-Beamten

Verwarnungskatalog nach der EBO Ausgabe 1991


Bp-Taschenbuch erste Ausführung aus den 60iger Jahren

Taschenbuch der Bp Zweite Ausführung

Letzte Ausführung des Bp-Taschenbuch bis zur
Übernahme zum BGS


Jeder Bahnpolizeibeamte erhielt für seine Notizen auf
Streife oder Notizen bei einem Einsatz ein sog.
Bahnpolizei-Taschenbuch. Jede Art von Eintragungen
wurde in diesem kleinen Büchlein vermerkt.
Personalienfeststellungen, Unfallaufnahmen,
Streifen usw. Alle Tätigkeiten wurden auch mit der
Tagebuch-Nummer versehen.
Die Bp-Taschenbücher wurden auch bei Kontrollfahrten
durch den Wachenleiter überprüft.

Meldewesen der Bahnpolizei
Ehemalige Benachrichtigungskarten für den Bp-Beamten der
verschiedensten Einsatzarten




Rückseite der Benachrichtigungskarte


Sicherheitsregelheft für die Bahnpolizeibeamten im Streifendienst
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