Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn
  Der nebenamtliche Bp-Beamte und der Fahndungsdienst der DB
 


Der nebenamtliche Bahnpolizeibeamte



Fachbücher für nebenamtliche
Bahnpolizeibeamte



Einführung
Nach Beschreibung des oben abgebildeten Fachbuch.
Jeder, ob Eisenbahner oder Privatperson, weiß von der Bahnpolizei.

Während man bei dem Begriff "BAHNPOLIZEI" jedoch gewöhnlich an den Uniformträger denkt, der Aufgaben wie die der Schutzpolizei, vielleicht auch der Kriminalpolizei, wahrnimmt, ohne im einzelnen genau auf das Aufgabengebiet hinzusehen, kann man sich unter dem Begriff "nebenamtliche Bahnpolizeibeamte" wenig oder fast gar nichts vorstellen. man weiß, daß die uniformierte Bahnpolizei auf den Bahnsteigen für Ordnung sorgt, daß sie Bahnanlagen bestreift und daß sie Anzeigen fertigt oder Verwarnungen erteilt. Alles das kann man sich vorstellen. Der Dienst des nebenamtlichen Bahnpolizeibeamten jedoch ist mit Zweifel und Unsicherheit behaftet.

Es ist in der Tat auch eigentümlich, daß es einen Personenkreis gibt, dem neben seinen Hauptaufgaben polizeiliche Gewalt zugestanden ist. Dieser Personenkreis ist aber keineswegs klein. Während es im Bereich der Deutschen Bundesbahn über 2000 hauptamtliche Bahnpolizeibeamte gibt, sind es etwa 110 000 nebenamtliche Bahnpolizeibeamte gibt. Das ist mehr als jeder vierte Eisenbahner.


Im Gegensatz zu den hauptamtlichen Bahnpolizeibeamten hatten die nebenamtlichen
Bahnpolizeibeamten in erster Linie andere als polizeiliche Aufgaben, nämlich vorwiegend Betriebsaufgaben. Daneben ist ihnen die Eigenschaft als Polizeibeamter im Dienst des
Eisenbahnunternehmens verliehen worden. Die polizeilichen Funktionen spielen bei ihnen nur eine untergeordnete Rolle. 

Wer gehörte zum Kreis der nebenamtlichen Bahnpolizeibeamten:
Durch den Begriff  "Beamte" darf man sich nicht täuschen lassen, das zur Gruppe der nebenamtlichen Bahnpolizeibeamten gehörten auch Personen, die im Angestellten-oder Arbeitsverhältnis in bestimmten Dienstzweigen ihren Dienst versahen.

Doch nun zu den Personengruppen:
a) sämtliche leitende Funktionen wie Dezernenten für betriebs-und bautechnische Streckenangelegenheiten, etwa für Oberbau, Brückenbau, Signal - und Fernmeldewesen,
Zugförderung, techn. Wagen-und Bremsdienst, maschinelle Anlagen und Starkstromdienst.

b) aufsichtsführende Betriebsbeamte in der Erhaltung der Bahnanlagen und im Betrieb der Bahn vor allem Vorsteher und Vorstände von Bahnhöfen, Aufsichtsbeamte, usw.

c) Fahrdienstleiter, Zugleiter, Aufsichtsbeamte,
d) Vorsteher von techn. Dienststellen
e) Strecken und- Schrankenwärter
f ) Zugbegleitpersonal: Revisor, Zugführer und Schaffner
g) Triebfahrzeugpersonal wie Lokführer, und Führer von Nebenfahrzeuge
    Heizer und Beimänner haben keine Bahnpolizeigewalt
h) Beamte des Verkehrsdienstes: Schalterbeamte, Expressgutschalter

Die Eigenschaften des nebenamtlichen Bahnpolizeibeamten ist funktionsbezogen, d.h.
sie hängt von der Hauptfunktion eines jeden einzeln ab, nicht von der Dienstbezeichnung.
Es geht hier um den reibungslosen und sicheren Betriebsablauf des Eisenbahnverkehrs.
Jeder nebenamtliche Bahnpolizeibeamte sei umsichtig in seinem Aufgabenbereich, aber auch, wenn er sich in einem anderen Aufgabenfeld befindet.
Beispiel: Ein Lokführer hat Dienstende, geht nach Hause und sieht wie ein Einbrecher sich an einer Güterhalle zu schaffen macht.

Grundlage eines nebebanamtlichen Bpb ist die EBO §§ 47, 60, § 2 Befähigungsvorschrift und die Fahrdienstvorschrift der DB (DV 408) § 2
Der nebenamtl. Bpb führt eine Hoheitsgewalt aus. Beispiel der Zugführer eines Zuges ist
befugt, die Feststellung der Personalien nach einem Delikt der Leistungserschleichung
selbst vorzunehmen um die Nachlösung zu erstellen. Dann gibt er den Vorgang der zust.
hauptamtlichen Bahnpolizei ab.

Die Zuständigkeit den nebenamtl. Bpb bezieht sich auf das Gebiet der Bahnanlagen.
Außerhalb ist der nebenamtl. Bpb wie Jedermann befugt nach § 127 Abs. 1 der StPO
Festnahmen vorzunehmen. 

Die Öffentlichkeit und der Dienstherr (DB) erwartet vom nebenamtlichen und sowohl vom hauptamtlichen Bahnpolizeibeamten folgende Tugenden:
Hilfsbereitschaft, Verständnis, Höflichkeit, Korrektheit, Sachlichkeit, Besonnenheit und Entschlossenheit.

Nebenamtlicher Bahnpolizeibeamter konnte werden, wer 18 Jahre alt war, Deutsche im Sinne des GG und unbescholten sein.




alte Broschüre der Gewerkschaft -GdeD- für nebenamtliche Bahnpolizei-
beamte aus dem Jahre 1961    schon eine kleine Rarität
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Dienstausweis eines nebenamtl. Bahnpolizeibeamten



Vorderseite des Dienstausweises


Rückseite des Dienstausweises
nebenamtl. Bp-Beamter
unterscheidet sich vom hauptamtl. Bpb nur mit 2 Sätzen
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F A H N D U N G S D I E N S T    D E R 

D E U T S C H E N   B U N D E S B A H N

In diesem Kapitel möchte ich diese Abteilung der Deutschen
Bundesbahn kurz beschreiben.

Alle Angelegenheiten sind in der Fahndungsvorschrift
DV 760 geregelt.

                       Allgemeine Bestimmungen

Aufgaben und Organisation

Der Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn hat bestimmte Straftaten zu bekämpfen und aufzuklären.

Jede BD hat eine Fahndungsstelle. Diese erledigt die ihr zur
selbständigen Bearbeitung übertragenen Aufgaben unter der
Bezeichnung:  Deutsche Bundesbahn Fahndungsstelle der
Bundesbahndirektion..........................................................

Sofern es die örtlichen Verhältnisse erfordern, können Außen-
stellen eingerichtet werden.
Zweckmäßiger kann auch der Einsatz von Außenfahndungs-
beamten sein.

Rechtliche Stellung des Fahndungsdienst der DB gem. DV 760
Die Landesregierungen bestellen die Fahndungsbeamten nach
§ 152 GVG zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft.
Die Fahndungsbeamten haben dadurch im Rahmen ihrer Zu-
ständigkeit die gleichen Rechte und Pflichten wie die Hilfsbe-
amten der Staatsanwaltschaft ernannten Beamten der allgemeinen Polizei;

Die Fahndungsbeamten weisen sich aus durch Dienstausweis der BRD (wie Bahnpolizeibeamte) oder durch Dienstmarke:

Alte Marken der ehem. Bahnkriminalpolizei-aus der Sammlung von Hans-Peter Müller; Dank dem Hans-Peter für diese Bilder:



ehem. Bahnkriminalpolizei Essen-der Vorläufer des
Fahndungsdienstes der DB



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Fahndungsdienstmarke 1974 -1992    (Bild: Joachim Streckwaldt)




Rückseite der Fahndungsdienstmarke der DB 1974 bis 1992
(Bild: Joachim Streckwaldt)







S a c h l i c h e    Z u s t ä n d i g k e i t   d e s
F a h n d u n g s d i en s t e s   d e r   DB

Der Fahndungsdienst der DB ist für die Bearbeitung folgender
auf Bahngebiet begangener Straftaten zuständig:

a) Verwahrungsbruch nach Vergehen § 133 StGB
b) Verstrickungsbruch; Siegelbruch nach Vergehen § 136 StGB
c) Diebstahl und Unterschlagung nach Vergehen §§ 242 bis
    248 a StGB
d) Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges nach Vergehen 
                         § 248 b StGB
e) Entziehung elektrischer Energie nach Vergehen § 248 c StGB
f) Betrug und Leistungserschleichung nach Vergehen
                       §§ 263, 265 a StGB
g) Untreue nach Vergehen § 266 StGB
h) Urkundenfälschung nach Vergehen § 267 StGB

Außerdem ist der Fahndungsdienst für die Bearbeitung von Be-
günstigung und Hehlerei nach Vergehen § 257 StGB zuständig,
wenn die Vortat in seine Zuständigkeit fällt.
Im übrigen ist der Fahndungsdienst nur für den ersten Zugriff zu-
ständig. Nach Durchführung aller unaufschiebbaren Handlungen
gibt er den Fall an die Zuständige Polizei ab.

Örtliche Zuständigeit des Fahndungsdienstes
Der Fahndungsdienst ist grundsätzlich nur auf Bahngebiet zu-
ständig. Die Zuständigkeiten der allgemeinen Polizei bleibt unberührt.

Der Fahndungsdienst erhält Kenntnis vom Verdacht auf Straftaten durch eigene Wahrnehmung und durch schriftliche oder mündliche Mitteilung.


Bewaffnung des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn

Die gebräuchliche Dienstwaffe des Fahndungsdienst (FD) der DB war die
Pistole Walther PPk,  Kaliber 7,65 mm.
Serienmäßig wurde die Pistole mit 2 Magazinen ausgerüstet.
Das Magazin fasst insgesamt 7 Schuss, geladen wurden, um Ladehemmungen zu vermeiden jedoch meistens 5 oder 6 Schuss.





Die Waffe des FD trug am Griffstück, etwa auf Höhe des Abzugsbügels, unterhalb des Magazinauswerfers den 
Schriftzug DB.




Hier im Bild die Dienstpistole des FD der DB
mit Orginalholster und Ersatzmagazin;

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