Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn
  Lehrstoff und Weisungen Bp
 



Lehrstoff über Bahnpolizeiverwendung 1950 bis 1992




A.Einführung

I. Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Bahnpolizei:

1950:
Die Polizei ist eine vom Staat oder anderen öffentlichen Körperschaften (Gemeinden) usw..eingerichtete Organisation, die für die öffentliche Ruhe,Ordnung und Sicherheit sorgt, indem sie von der Gemeinschaft und von den einzelnen Menschen Gefahren abwehrt, die im Staatsinnern auftreten.
Allgemein muß für jede behördliche Maßnahme eine Grundlage als Ausgangspunkt vorhanden sein. Für die Errichtung einer Polizei ist jedoch eine gesetzliche Grundlage erforderlich.
Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Polizeien allgemein war bis 1945 das Polizei-Verwaltungsgesetz in Anlehnung an das Allgemeine Landrecht von 1794.
Uns interessieren jedoch in erster Linie die rechtlichen Grundlagen für die Bahnpolizei der DB, welche auf Anordnung des Transport-Direktoriums des Alliierten Kontrollrates als Sonder-Polizei mit der Bezeichnung "Bahnpolizei" neu gebildet ist.
Nach den Vorschriften der Militärregierung zählt die Bahnpolizei zum Deutschen Polizeidienst und das für diesen Dienst geltende Polizeirecht gilt demgemäß auch für die Bahnpolizei innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.
Die Bildung der Bahnpolizei erfolgte bei jeder Eisenbahndirektion (ED). Die Bahnpolizei wurde in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Kontrollrates bewaffnet. Die Bestimmungen der Bau-und Betriebsordnung (BO) sind in den Anordnungen der Bezatzungsmächte enthalten.

Rechtliche Grundlagen für den Bestand und das Wirken der Bahnpolizei sind:
a) die BO, §§  74  -  76, Bestimmungen für die Bp
                 §§  77  -  82, Bestimmungen für das Publikum
b) die von den Besatzungsmächten und einzelnen Ländern herausgegebene Erlasse sind, weil sie eben von den Ländern und nicht vom Bund erlassen, sehr verschieden.

Aus dieser Broschüre werden nur einzelne Kapitel aufgezeigt, da es den Rahmen sprengen würde, den Text komplett aufzuzeigen.
Widmen wir uns dem Kapitel "Bahnpolizeieinzeldienst"
Im Kapitel "Bp-Dienst" wurde ja schon einiges berichtet, welche Aufgaben der Wachhabende oder der Wachenleiter hatte. Hier möchte ich mal aufzeigen, wie sich die Führung der Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn einen korrekten Bpb vorstellte.

Der Bahnpolizeibeamte von 1950:
Wie jede Tätigkeit mehr oder weniger an bestimmten Voraussetzungen gebunden ist, also eine gewisse Vorbereitung erfordert, so ist es auch mit dem Polizeidienst und insbesondere mit dem Bp-Dienst.
Und jetzt kommt`s!!!!
Ein Bp-Beamter, der ohne jegliche Vorbereitung zum Dienst kommt, wird nie ordnungsgemäß seinen Dienst versehen können. Er ist dann lediglich eine in Uniform gesteckte Person, der jeder die Interessenlosigkeit ansieht und die schon bei Dienstbeginn nichts sehnlicher als das Dienstende herbeiwünscht.
Die Vorbereitung zum Dienst könnte man unterteilen in solche in der Wohnung und solche auf der Wache selbst.
a) Vorbereitung zum Dienst in der Wohnung:
Der Beamte muß ausgeruht, dass heißt ausgeschlafen, seinen Dienst beginnen. Dann kommt er nicht in Verlegenheit, im Dienst auf Posten zu schlafen.
Er hat sich vor jedem Dienst sauber zu rasieren. Ein unrasiert oder schlecht rasierter Beamter macht immer einen müden, nicht  ausgeschlafenen Eindruck und lässt sofort vermuten, dass er seine Freizeit nicht zum Ausspannen und Erholen ausnutzt.
Die Uniform des Bpb einschl. Schuhe muß zu jedem Dienst sauber und tadellos in Ordnung sein. Nach der Uniform kann man schon sehr oft den ganzen Mann beurteilen. Für den Dienst etwa erforderliche Behelfe und Ausrüstungsgegenstände müssen in gebrauchsfähigen Zustand sein.
Der Bahnpolizeibeamte muß nüchtern seinen Dienst antreten. Schließlich muß der Bpb auch noch rechtzeitig seinen Weg zum Dienst antreten.
b) Vorbereitung zum Dienst auf der Wache:
Wie bereits erwähnt, soll der Bpb rechtzeitig zum Dienst erscheinen. Rechtzeitig heißt bei der Bahnpolizei, dass er  alle vor dem eigentlichen Dienstantritt als Posten oder Streife noch zu erledigenden Aufgaben und Formalitäten in Ruhe erledigen kann.
Diese Aufgaben sind u.a.:
Meldung beim Wachhabenden zum Dienst
Einsehen der Neuerungen und Weisungen
Empfang beim Wh der Ausrüstungsgegenstände und Pistole;
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Dienst im Personenbahnhof:
Der Dienst im Personenbahnhof ist besonders den Augen der Reisenden und des Publikums ausgesetzt.
Es sollen deshalb dazu nur solche Beamte genommen werden, die einmal rein äußerlich einen sauberen tadellosen Anzug und ein sicheres, höfliches Auftreten haben, zum anderen sollen sie aber auch alle Bestimmungen und Anordnungen vollkommen beherrschen und sie auch anzuwenden wissen. Der Reisende, der mit der Bahn fahren will, sieht zuerst die in den Vorhallen und auf Bahnsteigen diensttuenden Bpb. Nach ihnen, nach ihrem Auftreten und Verhalten bildet er sich ein Urteil über die Bp allgemein.
Die Aufgaben der Bahnpolizei in Personenbahnhöfen erstrecken sich auf Aufrechterhaltung der Ordnung in den Vorhallen, je nach der Örtlichen Regelung mit der allgemeinen Polizei auch auf den Vorplätzen.
Bei Gefahr im Verzug ist die Bahnpolizei immer auf Vorplätzen und Bushaltestellen vor den Bahnhöfen zuständig!
Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Bahnsteigen und an den Zügen.
Die Bahnpolizei muß auch in der Lage sein, Auskünfte zu geben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die ordnungs-und sicherheitspolizeilichen Aufgaben den Vorrang haben. Dies vor allem dort, wo außer den Aufsichtsbeamten noch besondere Auskunftsbeamten tätig sind. Es ist durchaus nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Bpb, der andere Aufgaben zu erledigen hat, einen um Auskunft fragenden Reisenden an den Auskunftsbeamten verweist, dies selbstverständlich in einer höflichen zuvorkommenden Form. Man hüte sich vor falschen Auskünften, weil sie nicht selten zu Schadensansprüchen führen.
Beim Ordnungsdienst ist vor allem auf die Flüssigkeit des Verkehrs in den Vorhallen und auf Bahnsteigen zu achten. Verkehrshindernisse, wie Gepäckträger, Dienstmänner, Kioske und fliegende Händler aller Art sind besonders zu überwachen. Der Aufsichtsbeamter ist beim Einlaufen und Abfetigen der Züge möglichst zu unterstützen. Die Bahnpolizei hat, wenn sie schon Ordnungsdienst an den Zügen macht, stets vor dem Eintreffen der Züge am Bahnsteig zu sein und nicht erst dann, wenn Reisende bereits verunglückt sind.
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Dienst in Güterbahnhöfen:

Hauptaufgabe im Güterbahnhof ist die Bewachung der Bahnanlagen und der der Bahn zur Beförderung übergebenen und anvertrauten Güter aller Art.
Vorrang haben die Güter der Besatzungsmächte.
Wenn wir das auf die spätere Zeit betrachten, sind die Güter am wichtigsten, der großen Kunden der DB.
Beispielsweise die Autoindustrie usw......Container..usw.
Dabei ist zu beachten, dass von diesen bestimmten Ladungen nicht nur bestreift, sondern durch Posten ständig zu bewachen sind.
Weitere Aufgaben sind:
Wahrnehmung des Wagenprüfdienstes durch Übernahme und Übergabe von Wagenladungen an den Zugwachdienst. Dabei ist auf Verschlüsse, Türen, Stirnwände und Luken besonders zu achten.
Unbefugte vom Bahngebiet fernhalten.
Überwachen, dass bewachungspflichtiges Gut möglichst in von Bp begleitete Züge eingestellt wird.
Meldung von Unregelmäßigkeiten an den Wachhabenden, in dringenden Fällen unmittelbar an die Bahnkripo.
Zur Durchführung dieser Aufgabe ist genaue Kenntnis aller Bahnanlagen erforderlich.
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Zugwachdienst:

Der Dienst der Zugwachen ist durch die "Vorläufige Dienstvorschrift für den zugwachdienst der Bahnpolizei" - ZugwachV - geregelt.
Vorbereitung und Dienstantritt ist wie bei den örtl. Wachen.
Anmerkung des Webmasters: Der Zugwachdienst der Bp wurde in den 60iger Jahre abgeschafft!
Weiter heißt es im Kapitel Zugwachdienst der Bp:
Wichtig ist, dass die Zugwache sich so rechtzeitig beim Wachhabenden abmeldet und zum Zuge geht, dass die Vorbereitungszeit für die Übernahme der Züge eingehalten werden kann. Soweit örtliche Wachen vorhanden, meldet sich die Zugwache dort, beim Zugführer und ggf. bei der ankommenden Zugwache zur Übernahme des Zuges. Jeder Wagen ist auf seinen Zustand zu prüfen - Verschlüsse, Türen, Luken und Stirnseiten besonders-, Mängel sind möglichst vor der Abfahrt des Zuges abzustellen.
Anmerkung des Webmasters: Wenn man das alles so liest, dann könnte man meinen, die Zugwache der Bahnpolizei war sogar als Wagenmeister tätig!!
Der Platz während der Fahrt ist im Zugwachbericht zu vermerken. Er ist so zu wählen, dass der ganze Zug - mindestens aber die besonders zu bewachenden Wagen -übersehen werden können. Die Aufgaben der Zugwache der Bp alle besonders zu behandeln erübrigt sich, weil dieselben in der ZugwachV in den §§ 8 und 9 eingehend aufgeführt sind. Sie sind dort gegliedert in:
Dienstantritt   Aufgaben vor der Abfahrt des Zuges,
Aufgaben während der Fahrt, Platz der Zugwache im Zug, Ablösung der Zugwachen, Rückfahrt der Zugwachen;
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Sonderdienst:
Mit dem Kapitel "Sonderdienst" verlasse ich den Bp-Lehrstoff aus den Anfangszeiten der Bp nach dem II.Weltkrieg und widme mich dem neuen Lehrstoff.
Im Kapitel Sonderdienst von 1950 lesen wir folgendes:
Sonderdienst ist allgemein der Dienst, der im Dienstpostenverzeichnis nicht näher bezeichnet ist.
zur Erledigung der anfallenden Sonderaufgaben steht jeder Wache eine Anzahl SdBM zur Verfügung. Es gibt Sonderaufgaben für einzelne Bedienstete bis solche für eine ganze Einheit (Abteilung). Die am meisten anfallenden Sonderaufgaben sind:
Bewachung von Geldtransporten und Schutz der Bahnhofskassen durch Bestreifung oder Anschluß der Bp-Wache an die Alarmvorrichtung,
Ordnungsdienst bei Reisen nach Sondervorschrift und größeren Sportveranstaltungen, Razzien auf Bahngebiet, Überwachung von Reisezügen durch Bahnkripo, Streckenstreife-und Überwachung bei besonderen Anlässen (Staatsgast fährt mit Zug in eine Stadt), Strecken- und Objektschutz bei Unruhen, Streiks,
Massendiebstählen und Überfällen auf Bahngebiet,
Absperren und erste Hilfe bei unfällen, Naturereignissen und Großbränden auf Bahngebiet oder anliegenden Grundstücken und Gebäuden.
Anweisung Oberleitung Bp :
Für den Sonderdienst sind tüchtige und zuverlässige Beamte einzuteilen, weil sie vielfach selbst Entscheidungen treffen müssen, wenn Art und Umfang des Einsatzes nicht gleich feststehen, und eine Kontrolle der im Sonderdienst eingesetzten Bpb nicht immer oder aber mindestens sehr schwer möglich ist.. Soweit möglich, sind den Sonderposten und- Streifen klare Anweisungen und ggf die erforderliche Sonderausrüstung (Knallknapseln, Knebelketten, Scheinwerfer usw) mitzugeben.
Nach dem Eintreffen am Einsatzort Verbindung mit den Wachen aufzunehmen und ständige Verbindung halten. Vertrautmachen mit den Örtlichkeiten.
Immer erst Rücksprache mit den DV halten und den Einsatzleitern vor Ort.
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Beispiel eines Sondereinsatzbefehls vom 29.04.1959
Betreff: Feier anläßlich der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebes auf Bf Köln Hbf am 05.Mai 1959;
hier: Bahnpolizeiliche Maßnahmen

Am Dienstag, dem 05. Mai 1959, um 10.30 Uhr, findet anläßlich der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebes auf Bf Köln Hbf, Bahnsteig 3, eine Feier statt, an der der Herr Bundesverkehrsminister Dr. Seebohm und etwa 300 Ehrengäste teilnehmen werden.
Die Feier wird sich nach folgendem Zeitplan abwickeln:

Ab 10.00 Uhr Anfahrt der Ehrengäste mit Kfz auf dem
                      Bahnhofsvorplatz  (Domseite)

      10.30 Uhr Ankunft des Herrn Bundesverkehrs-
                       ministers mit Sonderzug von Bonn
                       Gleis 4 b und des Sonderzuges aus
                       Düsseldorf Gleis 5 b.
Die Sonderzüge werden zwischen den beiden Treppen-
aufgängen so zum Halten kommen, daß die beiden Lokomotiven in Höhe des Rednerpultes vor dem ausgespannten weißen Band stehen.

Beginn der Feier: 10.50 Uhr
Maßnahmen der Bahnpolizei:
Für die Absperrung innerhalb des Bahnhofes Köln Hbf
stellen:
Bp-Wache Köln Hbf         30 Bpb
Bp-Wache Aachen Hbf      3 Bpb
Bp-Wache Krefeld Hbf       6 Bpb
Bp-Wache Bonn                 3 Bpb
dazu als Führungskräfte Bp 1, WL und stellv. WL Köln Hbf
Gesamtleitung des Einsatzes:  Dez 36

Bahnpolizeiliche Absperrung im Bf Köln Hbf:
Text
Anzug der Bpb:
Rock 1 Garnitur, neue Mütze, graue Handschuhe, Pistole, Gummiknüppel verdeckt getragen.
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Der o.g. Einsatzbefehl ist nur teilweise aufgezeigt!!!!
Nur als Beispiel!
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Bahnpolizei-Psychologie 1976








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Töten verletzter oder kranker Tiere auf Bahngebiet
Es ist häufig notwendig, verletzte, angefahrene oder kranke Tiere durch einen Gnadenschuss von ihrem Leiden zu erlösen. Vorangehen sollten eine Überprüfung der Rechtslage sowie der Versuch, den Tierhalter hinzuzuziehen.
Der Bahnpolizei stehen für ihre Dienstwaffen nur Patronen mit Vollmantelgeschoß zur Verfügung. Vollmantelgeschosse sind am wenigsten geeignet, den sofortigen Tod eines Tieres herbeizuführen. Außerdem besteht bei der Verwendung von Vollmantelgeschossen eine erhebliche Gefährdung für die Umgebung und für den ausführenden Beamten
(Querschläger, u.ä.). Im Wissen um die Unzulänglichkeit der dienstlichen Munition als Fangschuß, bitten wir die Hinweise in der Übersicht zu beachten.



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Weisung der Grp Bp in der BD München von 1980
Thema: Kraftfahrzeuge der Bahnpolizei im Bereich
der Bundesbahndirektion München
1.) Mitfahrt in den Bahnpolizei-Kraftfahrzeugen
     Die Mitfahrt anderer Personen ist in § 7 der
     DS 923 E geregelt.
     Hiernach sind zur Mitfahrt nur Personen berechtigt,
     die auftragsgemäß befördert werden oder die einen
     Ausweis zur Kontrolle in Kraftfahrzeugen besitzen.
     Auftragsgemäß im Sinne des § 7 DS 923 E werden
     befördert:
     a) Bahnpolizeibeamte und Fahndungsbeamte im
         Dienst
     b) Bedienstete des Bau-und Betriebsdienstes, die
         bei Betriebsunfällen oder anderen unvorherge-
         sehenen Ereignissen aus dringenden Gründen
         auf Mitfahrt angewiesen sind,
     c) Kassenbeamte bei Geldtransporten,
     d) Personen, die aus polizeilichen Gründen mitfahr-
         en müssen (z.B. Täter, Zeugen, Verdächtige,
         Angehörige anderer Polizeien bei Amtshilfelei-
         stung und Personen bei Hilfeleistung in Not-
         fällen),
     e) Techniker zur Überprüfung oder Instandsetzung
          der Kraftfahrzeuge oder eingebaute Geräte,
      f) Personen, deren Beförderung durch Einzelauf-
         trag der Bundesbahndirektion angeordnet wird.

2. Kraftfahrzeugpflege
 Polizeifahrzeuge stehen mehr als andere Fahrzeuge 
 im Blickpunkt der Öffentlichkeit und sollten äußerlich
 stets in gutem Zustand sein. Wachenleiter und
 Postenführer sind dafür verantwortlich, dass ver-
 schmutzte Fahrzeuge sobald wie möglich gereinigt
 werden. 
 Achtung Hinweis für Bpb von Bp-Posten:
 Wenn Kfz-Pflege ansteht, beim Wachhabenden mit 
 dem Wortlaut: Posten X meldet sich zur Kfz-Pflege ab.
 Wenn Kfz-Pflege beendet und der Bpb wieder mit
 seinem Einsatz-Kfz einsatzbereit ist, Meldung an Wh
 abgeben!

3. Schäden an Bp-Einsatzfahrzeugen
Fahrzeugschäden und Mängel sind sofort der zuständigen Kfz-Unterhaltungsdienststelle zu melden.
Verantwortlich für die Meldung ist der Fahrer.
Der Wachenleiter bzw. der Postenführer verständigt den Bürobearbeiter  Bp 4 bei der Gruppe Bahnpolizei fernmündlich.
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Aus der SbpV (Sammlung bahnpolizeilicher Vorschriften) der Bundesbahndirektion München
Hg Grp Bp der Bd Mü     -Bp 4-

In der SbpV der BD München (Hg Grp Bp) wurde 1987 die Grundausrüstung für Bahnpolizei-Einsatzfahrzeuge neu erstellt:
Jedes Bahnpolizeieinsatzfahrzeug in der BD München
hat folgende Grundausrüstung:
- 1 Rettungskasten           - 1 Handfeuerlöscher
- 2 Handscheinwerfer       - 1 Suchscheinwerfer
- 1 Bahnpolizei-Anhaltestab/Kelle
     (Aufschrift: " HALT  BAHNPOLIZEI")
- 2 Paar Gummi-oder Plastikhandschuhe
- 2 Wolldecken                  - 1 oder 2 Abdeckplanen
- 1 Stadtplan- u. Straßenkarte
- 1 Fotoapparat                 - 1 Handfessel (Reserve)
- 1 Klappspaten  
sämtliche Streckenbänder des Zuständigkeitsbereiches

Zusatzausrüstung:  Warnweste DB oder Bp
                                (kann Wache selbst regeln)
                                Absperrhütchen, Absperrbänder
                                (Flatterbänder), Sofortbildkamera,
                                Unfallmeßtisch, Strahlenmeßgerät;
Die Zusatzausrüstung regelt der WL für die jeweiligen Bp-Einsatzfahrzeuge.
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Bilder von Fahrzeugausrüstungsgegenständen


Absperrbandrolle aus dem alten
Bahnpolizei-Einsatzfahrzeug des
Bahnpolizeiposten Ingolstadt
VW-Bus amtl. Kennzeichen DB 27-886
Dieses Absperrband wurde nach Wechsel des Fahrzeuges 1987 ausgemustert.


Mit so einem Absperrband wurden Tatorte und Unfall-
stellen auf Bahngebiet durch die Bahnpolizei abgesperrt.



Handlampe aus ehem. alten Bp-Einsatzfahrzeug
der Bahnpolizei Ingolstadt.
1987 bekam der Bp-Posten Ingolstadt ein neues Einsatzfahrzeug. Statt des alten VW-Transporter (T3) einen VW-Passat Variant. Die alten Ausrüstungsgegenstände wurden zum Teil ausgemustert.




Seite aus einem Einsatzordner
Streckenbänder der Bp-Wache München Hbf




Wolldecke der DB




Warnweste Deutsche Bundesbahn



Warnweste "Bahnpolizei-Ausführung"
Bahnpolizeiwachen München Hbf und Ost
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neues Einsatzfahrzeug für die Bahnpolizei Ingolstadt
Oktober 1987-man sieht im Kofferraum li. die Absperr-
hütchen auch Lübecker Hütchen genannt;


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VW-Passat-Variant Einsatzfahrzeug
des Bahnpolizeiposten Garmisch-Partenkirchen
gehörend zur Bahnpolizeiwache Augsburg-
amtl. Kennzeichen DB 14-514
Ein Blick in den Kofferraum-li. Feuerlöscher



Ein Blick in den Kofferraum-Ausrüstungsgegenstände
des Bp-Einsatzfahrzeuges





VW-Passat Variant Einsatzfahrzeug der Bahnpolizei-
wache Nürnberg amtl. Kennzeichen DB 14-677
-Der Anhaltestab ist in diesem Fahrzeug hinten re. im
Fahrzeug untergebracht
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Aufgabenverteilung der jeweiligen Sachbearbeiter
der Hauptgruppe Bahnpolizei in der ehemaligen
Bundesbahndirektion Köln:

Bp 1   Leiter der Hauptgruppe Bahnpolizei
Bp 2   Vertreter Bp 1 und Leiter der Bußgeldstelle und
           SB Beschwerden 
Bp 3   Auswertung/Statistik, Bahnpolizeiliche Ver-
          fügungen, Sondereinsätze
Bp 4   Waffenmeister, Schießausbilder Bahnpolizei,
           Fahndung und Kassenbeamte, Unterricht
           Notwehrrecht, Diensthunde, Bahnbetretungs-
           karten, Kraftfahrzeuge
Bp 5   Dienstkleidung und Geräteverwalter
Bp 6   Unterstützung Bußgeldstelle
           Aus-und Fortbildung
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Aus der SbpV der Hg Grp Bp in der BD München

Thema: Struktur der Bahnpolizei der DB


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Weisung zu SbpV der Hg Bp in der BD München
vom 13.Juni 1973

Thema: Entschädigungssätze beim Beschädigen und
             Verunreinigen von Eisenbahnwagen
Angaben auch zur Schadenshöhe in Strafanzeigen
nach § 303 StGB Sachbeschädigung und § 304 StGB
gemeinschädliche Sachbeschädigung

           


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Merkblatt für die Beförderung gefährlicher Güter
mit der Eisenbahn

Taschenkarte für die Bahnpolizei



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